Marmelade-Etiketten, die das Gesetz verlangt.
Marmelade, Saft und Most haben eigene Regeln — und ab 14. Juni 2026 ändert die Konfitüren-Reform, was „Marmelade“ heißen darf.
Ein Etikett hat mehr Pflichtangaben, als die meisten denken.
- Fruchtmenge je 100 g + Zuckergehalt auf jedes Glas.
- Ab 14.6.2026: „Marmelade“ frei wählbar — wenn die Fruchtmenge stimmt.
- Zitrusfrüchte: „Orangenmarmelade“, „Zitronenmarmelade“.
- Saft & Most: Fruchtsaft-Bezeichnung, Füllmenge, MHD.
Mosterei · Direktvermarktung 4 Regelwerke. Eine Software, die sie kennt.
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Konfitüren-Reform 2026
Neue Bezeichnungsregeln + Mindestfruchtmengen.
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Konfitüren-Richtlinie
Fruchtgehalt, Zuckergehalt, Verkehrsbezeichnung.
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Lebensmittelbuch AT
AT-Verkehrsauffassung für Konfitüren & Aufstriche.
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LMIV
Füllmenge, MHD, Allergene, Anschrift, Schriftgröße.
Disclaimer: Hofwerk · Etiketten ist ein Werkzeug, keine Rechtsberatung. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die Vorlagen.
Du zahlst nicht für eine Vorlage. Du zahlst dafür, dass es dir keiner mehr erklären muss.
Ohne Werkzeug
- Word-Vorlage von 2018, nie geprüft.
- Bei jeder Reform die Verordnungen selbst lesen.
- Jedes Produkt von Hand formatieren.
- Ein Fehler: Beanstandung, schnell mehrere hundert Euro.
Mit Hofwerk
- Vorderseite bleibt — wir liefern nur den Pflichtteil.
- Stammdaten einmal anlegen, nie wieder eintippen.
- Etikett in 5 Minuten, Pflichtangaben automatisch.
- Der Unterschied
Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die Vorlage — und mailen dir, was sich ändert.
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- Apfelsaft Direktsaft-Etikett
- Marmelade Konformitäts-Vorlage
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Konfitüre, Marmelade, Gelee, Fruchtaufstrich, Saft oder Most — Hofwerk kennt die Pflichtangaben deiner Kategorie.
Frucht & Zucker eintragen
Du gibst Fruchtmenge je 100 g und Zuckergehalt ein. Hofwerk prüft, ob die Bezeichnung nach der Reform 2026 passt.
Druckfertig exportieren
Fertiges, LMIV-konformes Etikett als PDF — für Avery-A4, Rundetikett oder Druckerei. Allergene fett, Schrift groß genug.
Eine Beanstandung kann schnell mehrere hundert Euro kosten.
Hofwerk kostet €70 im Jahr.
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Häufige Fragen.
01 Darf ich Erdbeermarmelade ab 14. Juni 2026 so nennen?
Ja. Wenn dein Produkt die Anforderungen an Konfitüre erfüllt (Mindestfruchtmenge plus Zuckergehalt), darfst du ab Stichtag „Konfitüre“ oder „Marmelade“ verwenden. Vorher war „Marmelade“ außerhalb der Direktvermarktung Zitrusfrüchten vorbehalten.
02 Muss ich alte Etiketten wegwerfen?
Nein. Ware, die vor dem 14. Juni 2026 nach altem Recht gekennzeichnet wurde, darf bis zum Bestandsabbau verkauft werden. Erst neue Chargen ab Stichtag brauchen die neue Kennzeichnung.
03 Darf Orangenmarmelade weiter so heißen?
Ja. Bei Zitrusfrüchten gilt die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ — du darfst „Zitrus“ durch die konkrete Frucht ersetzen, also „Orangenmarmelade“ oder „Zitronenmarmelade“.
04 Was ist mit Fruchtaufstrich?
Fruchtaufstrich fällt nicht unter die Konfitürenverordnung. Erreicht deine Rezeptur die Mindestfruchtmenge nicht, bleibt „Fruchtaufstrich“ korrekt. Du darfst ihn nicht in „Marmelade“ umbenennen, nur weil die EU großzügiger wurde.
05 Muss die Fruchtmenge auf jedes Glas?
Ja. Die Angabe „hergestellt aus X g Früchten je 100 g“ plus Gesamtzuckergehalt ist verpflichtend und muss klar lesbar erscheinen — unabhängig von der Reform.
06 Ist das Tool schon verfügbar?
Ja, es ist live. Du startest sofort unter hofwerk.app/etiketten — 70 € im Jahr je Welt, jederzeit kündbar.