TL;DR — Wer Honig vermarktet, hat acht Pflichtangaben am Glas: Verkehrsbezeichnung „Honig”, Nettofüllmenge, MHD, Loskennzeichnung, Name und Anschrift, Ursprungsland, Lagerhinweis und gegebenenfalls Sorten- oder regionale Zusatzangabe. Eine Zutatenliste entfällt — Honig ist Reinprodukt. Seit 14. Juni 2026 verlangt die EU-Frühstücksrichtlinie 2024/1438 bei Mischhonigen alle Herkunftsländer mit Prozentanteilen. Imker mit eigenem, regionalem Honig sind nicht betroffen.
⚡ Seit 14. Juni 2026 in Kraft — das gilt jetzt
Seit dem 14. Juni 2026 gilt EU-weit die neue Honig-Herkunftspflicht aus der Frühstücksrichtlinie 2024/1438. Für deutsche und österreichische Imker bedeutet das:
Wenn du nur deinen eigenen Honig aus einem Land verkaufst → keine Änderung. „Honig aus Deutschland” oder „Honig aus Österreich” reicht weiter wie bisher.
Wenn du Mischhonig aus mehreren Ländern verkaufst → alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge mit Prozentanteilen. Die alte Variante „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern” ist ab 14.06.2026 in Deutschland verboten. Toleranz pro Land: 5 Prozentpunkte. Die Angabe muss im Hauptsichtfeld stehen, nicht im Kleingedruckten.
Übergang: Honig, der vor dem 14.06.2026 abgefüllt und etikettiert wurde, darf weiter abverkauft werden. Neue Abfüllungen ab Stichtag müssen die neue Pflicht erfüllen.
✅ Honig-Etikett-Checkliste — das muss auf jedes verkaufte Glas:
- Verkehrsbezeichnung „Honig”
- Nettofüllmenge in Gramm (z. B. 500 g)
- Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis Ende MM.JJJJ”)
- Loskennzeichnung („L” + Charge, z. B. L 04-2026)
- Name und vollständige Anschrift
- Ursprungsland (bei Mischhonig ab 14.06.2026: alle Länder mit Prozent)
- Schriftgröße ≥ 1,2 mm x-Höhe (0,9 mm bei Gläsern unter 80 cm²)
- empfohlen: Lagerhinweis · Sortenangabe nur wenn nachweisbar überwiegend
Die Details zu jedem Punkt — und die häufigsten Beanstandungen — stehen weiter unten.
Ein Honig-Etikett ist deutlich knapper als ein Käse- oder Wurst-Etikett — und genau deshalb fallen Fehler dort doppelt auf. Acht Pflichtangaben gehören aufs Glas, vier davon werden in der Praxis am häufigsten falsch gemacht: Loskennzeichnung, Schriftgröße, Adresse und ab dem 14. Juni 2026 die neue Herkunftspflicht für Mischhonige.
Dieser Artikel listet alle Pflichten für vorverpackten Honig, der direkt an Endverbraucher abgegeben wird. Quellen sind die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die deutsche Honigverordnung, das österreichische Pendant und die neue EU-Richtlinie 2024/1438, die ab Juni 2026 die alte Frühstücksrichtlinie ablöst. Wer eines davon nicht kennt, etikettiert blind.
Was muss auf ein Honigetikett? Die Pflichtangaben
Anders als bei Käse oder Wurst gibt es bei Honig keine separate Käseverordnung-artige Sondervorschrift mit langer Pflicht-Liste. Honig fällt unter die LMIV plus Honigverordnung — und weil das Produkt selbst keine Zutaten hat, bleibt die Pflicht-Liste übersichtlich. Trotzdem: Übersichtlich heißt nicht egal. Genau weil so wenig drauf muss, schauen Lebensmittelaufsichten doppelt hin, ob das Wenige stimmt.
Konkret muss jedes Honig-Etikett enthalten:
- Verkehrsbezeichnung „Honig” — nach § 3 Honigverordnung. „Bienenhonig” ist erlaubt, aber nicht Pflicht. Sortenbezeichnungen wie „Akazienhonig”, „Lindenblütenhonig” oder „Waldhonig” sind Ergänzungen, keine Ersatz-Bezeichnungen.
- Nettofüllmenge in Gramm — typisch 250 g, 500 g oder 1.000 g. Nicht „1 kg” als Text, sondern „1000 g” oder „1 kg” als Zahlenangabe.
- Mindesthaltbarkeitsdatum — Format „mindestens haltbar bis Ende MM.JJJJ” reicht bei Honig, da die Haltbarkeit über zwei Jahre liegt. Bei kürzerer Haltbarkeit auf Tag genau.
- Loskennzeichnung — sofern nicht aus dem MHD ableitbar. Bei Honig in der Praxis fast immer separat als „L” plus Charge. Beispiel: „L 04-2026”.
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers — vollständige Postadresse, kein Postfach. Bei Imkern ist das die private Anschrift, sofern keine Betriebsstätte separat angemeldet ist.
- Ursprungsland — also „Honig aus Deutschland”, „Honig aus Österreich” oder bei Mischhonig die Länderliste (siehe nächste Sektion).
- Lagerhinweis — empfohlen: „trocken und kühl lagern, vor direkter Sonneneinstrahlung schützen”. Nicht zwingend Pflicht, aber Standard.
- Sorten- oder Trachtangabe (bedingt) — wenn auf dem Etikett mit „Akazienhonig” oder „Sommerblüte” geworben wird, muss die dominierende Trachtquelle nachweisbar überwiegen.
Eine Zutatenliste entfällt komplett — solange der Honig pur ist. Sobald du ihn mit Pollen, Propolis, Nüssen oder Kräutern mischst, kippt das: dann brauchst du Zutatenverzeichnis mit Allergen-Hervorhebung nach Anhang II LMIV.
Was sich am 14. Juni 2026 geändert hat
Seit dem 14. Juni 2026 ist die Richtlinie (EU) 2024/1438 wirksam — die sogenannte neue Frühstücksrichtlinie. Sie ändert die Honig-Kennzeichnung an einer einzigen, aber wichtigen Stelle: der Herkunfts-Pflicht.
Bisher reichte bei Mischhonigen aus mehreren EU- oder Drittländern die Sammelangabe „Mischung von Honig aus EU-Ländern”, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern” oder „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern”. Diese drei Sammel-Phrasen sind ab Juni 2026 nicht mehr ausreichend.
Künftig müssen alle Ursprungsländer auf dem Etikett genannt werden — in absteigender Reihenfolge nach Mengenanteil und mit Prozent-Angaben für mindestens die vier mengenmäßig wichtigsten Länder. Beispiel: „Honig aus: Ukraine 42 %, Argentinien 28 %, Mexiko 18 %, Spanien 7 %, weitere 5 %.” Der genaue Mechanismus wird durch nationale Durchführungsverordnungen ausgestaltet, das Grundprinzip ist EU-weit gesetzt.
→ Wie die neue Herkunfts-Regel im Detail aussieht, mit Beispiel-Etiketten und Übergangsfristen pro Land: Honigverordnung 2026 — Herkunft und Frühstücksrichtlinie.
Für Direktvermarkter mit eigenem Honig aus einer Imkerei in einem Land bedeutet das: nichts ändert sich. „Honig aus Deutschland”, „Honig aus Österreich” oder „Honig aus dem Burgenland” bleibt gültig und ist weiterhin korrekt. Die Verschärfung trifft Importeure, Großabfüller und Handelshonige. Wer als Imker im Burgenland seinen eigenen Akazienhonig verkauft, kann sein Etikett in dieser Sektion unverändert lassen.
Der Erwerbsimkerbund Österreich hat die neue Regel als Meilenstein für heimische Imker gefeiert — schlicht weil sie Importmischhonige künftig deutlicher als solche kenntlich macht und Regional-Honige preislich entlastet.
Direktvermarkter-Ausnahmen — wann das Etikett kürzer sein darf
Honig ist eines der wenigen Lebensmittel, bei denen die LMIV-Pflichten in der Praxis fast vollständig auch für Kleinst-Imker gelten — anders als bei Käse oder Marmelade gibt es bei Honig keine breite Direktvermarkter-Ausnahme. Artikel 16 Absatz 2 LMIV befreit zwar grundsätzlich Direktvermarkter in kleinen Mengen von der Nährwertdeklaration — aber Honig braucht ohnehin keine Nährwerttabelle, weil er als unverarbeitetes Erzeugnis nach Anhang V Nr. 1 LMIV pauschal befreit ist.
Was entfällt also bei Honig automatisch:
- Zutatenverzeichnis (Reinprodukt nach Anhang VII Teil A Nr. 1 LMIV)
- Nährwertdeklaration (unverarbeitetes Erzeugnis nach Anhang V Nr. 1 LMIV)
- Allergen-Hervorhebung — solange du keine Zutaten zumischst
- EG-Identitätsstempel — bei Imkern unter dem nationalen Schwellenwert (in Deutschland und Österreich gilt grob: ≤ 1.000 kg eigener Jahresproduktion ohne weitere Zerkleinerung oder Verarbeitung)
Was bleibt Pflicht — auch bei der kleinsten Hobby-Imkerei mit drei Völkern:
- Verkehrsbezeichnung
- Nettofüllmenge
- MHD
- Loskennzeichnung
- Name und Anschrift
- Ursprungsland
- Schriftgröße ≥ 1,2 mm x-Höhe (bzw. 0,9 mm bei Verpackungen unter 80 cm²)
Wer auf Bauernmarkt, Hofladen oder beim Greißler im Nachbarort verkauft, hat also genau dieselbe Etiketten-Pflicht wie ein Mittelständler. Das ist anders als bei Käse, wo die Nährwerttabelle entfällt — bei Honig fällt sie schlicht aus einem anderen Grund weg, ohne dass dadurch andere Pflichten kürzer würden.
Honigetiketten selbst gestalten — welches Werkzeug ist LMIV-sicher?
In der Praxis gestalten die meisten Imker ihre Etiketten in einem von vier Werkzeugen — alle haben Stärken und Schwächen, keines ist explizit auf LMIV ausgelegt.
Word oder LibreOffice ist der pragmatische Standard. Vorteil: jeder kennt es, Vorlagen kursieren in Imker-Foren. Nachteil: keine Pflicht-Validierung, keine Schriftgrößen-Prüfung, keine Schutz vor vergessenen Pflichtangaben. Wer per Word arbeitet, sollte vor Druck eine separate Checkliste durchgehen.
Avery Zweckform Design & Print liefert formatgenaue Vorlagen für Avery-Etikettenbögen, ist auf Druck-Ausrichtung optimiert. Schwäche: kein LMIV-Bewusstsein. Du kannst dort ein vollständig falsches Etikett gestalten und es druckt sauber.
Canva ist optisch das stärkste der drei — und gleichzeitig das gefährlichste. Wunderschöne Vorlagen verleiten dazu, Pflichtangaben aus optischen Gründen zu kürzen oder zu klein zu setzen. „Sieht hübsch aus” ist kein Kriterium der Lebensmittelaufsicht.
Hofwerk · Etiketten (das, was wir hier bauen) wird ein lineares Web-Werkzeug: Sorte, Charge, Adresse, MHD eingeben — Werkzeug baut druckfertiges PDF mit garantiert korrekter Pflicht-Liste, korrekter Schriftgröße und Loskennzeichnung. Kein Designer-Spielraum, dafür Marktamt-Sicherheit. Wir bauen einen LMIV-konformen Honig-Etiketten-Generator mit kostenloser Nutzung: Email für PDF-Download, kein Account nötig. Beta-Signup auf der Hofwerk · Etiketten Beta-Seite — die ersten 200 Imker bekommen Zugang vor Launch.
Ergänzend kannst du den LMIV-Checker für Honig-Sondervorschriften nutzen — der prüft ein bestehendes Etikett gegen die acht Pflichtangaben und meldet, was fehlt. Für die kritische Schriftgröße rechnet der Schriftgrößen-Tester pro Pflichtangabe nach, ob du die 1,2-mm-Grenze (bzw. 0,9 mm bei kleinen Gläsern) einhältst.
Honigetikett-Größen & Schriftgröße: 250 g, 500 g, 1000 g
Honigetiketten für 500-g-Gläser sind der häufigste Fall — die Maße unten gelten als Praxis-Standard. Honig kommt in der DACH-Region in drei Standard-Glasformaten: 250 g (Imkerei-Standard, ca. 70 mm Durchmesser, 65 mm Höhe), 500 g (klassisches Honigglas DIB-Norm, ca. 82 mm Durchmesser) und 1.000 g (großes Hofladen-Glas). Jedes Format zwingt zu unterschiedlicher Etikettengröße — und damit zu unterschiedlicher Schriftgröße.
Das Standard-Rundetikett für ein 500-g-DIB-Glas misst typisch 80 × 80 mm bei rundem Zuschnitt oder 75 × 50 mm bei rechteckigem. Bei 250-g-Gläsern schrumpft das Etikett oft auf 60 × 40 mm — und genau dort wird die Schriftgrößen-Pflicht von 1,2 mm x-Höhe zur engen Sache. Schriftarten wie Helvetica oder Arial in 8 pt liegen knapp über dieser Grenze, in 7 pt fallen sie darunter und sind formal Verstoß.
Bei Verpackungen mit einer größten Oberfläche unter 80 cm² — was bei kleinen Probier-Gläsern der Fall sein kann — reduziert die LMIV die Pflicht auf 0,9 mm x-Höhe. Die größte Oberfläche bei einem zylindrischen Glas berechnet sich aus Höhe mal Umfang, nicht aus der Etikettengröße. Ein 250-g-Standardglas hat meist eine Oberfläche zwischen 130 und 180 cm² — die 1,2-mm-Pflicht greift in der Regel.
Materialwahl: wasserfeste Folien-Etiketten (Polypropylen, oft als „PP weiß glänzend” verkauft) sind Pflicht-Standard für Honiggläser, weil Honig im Hofladen-Kühlschrank oder bei Schwitzwasser im Sommer nass wird. Papier-Etiketten halten optisch nur eine Saison. Für Hauben-Etiketten auf dem Deckel reicht beschichtetes Papier, weil der Deckel weniger feucht wird.
Eine letzte Praxis-Regel aus dem Burgenland: drucke immer einen Test-Bogen, klebe ihn auf ein leeres Glas, fotografiere mit dem Handy aus 30 cm Entfernung — wenn du die 1,2-mm-Schrift auf dem Foto nicht klar lesen kannst, ist sie zu klein.
Honig-Etikett in Österreich — was zusätzlich gilt
Für österreichische Imker gelten dieselben EU-Pflichtangaben wie in Deutschland — Rechtsgrundlage ist die LMIV plus die österreichische Honigverordnung. Drei Punkte sind in der AT-Praxis besonders relevant: Die Verkehrsbezeichnung lautet schlicht „Honig” (Sortenangaben wie „Waldhonig” ergänzen sie nur). Wird der Honig nicht vom Imker selbst abgefüllt, müssen der Abfüller und diese Tatsache aufs Etikett. Und das Ursprungsland — „Honig aus Österreich” oder regional „aus dem Burgenland” — bleibt auch nach dem 14. Juni 2026 für eigenen Honig aus einem Land unverändert gültig.
Die AGES und die Landwirtschaftskammern stellen geprüfte Muster-Etiketten als Orientierung bereit. So eine Vorlage zeigt die korrekte Anordnung der Pflichtangaben — sie ersetzt aber keine Schriftgrößen-Prüfung: Die 1,2-mm-Regel (x-Höhe) gilt in Österreich identisch wie in Deutschland.
Häufige Marktamt-Beanstandungen bei Honig
Aus öffentlich zugänglichen Beanstandungs-Berichten der bayerischen, baden-württembergischen und österreichischen Lebensmittelaufsichten kristallisieren sich vier Fehler heraus, die bei Honig-Etiketten in der Praxis dauernd auftauchen.
Erstens: fehlende oder falsche Loskennzeichnung. Ein Imker im Burgenland kassierte 2025 eine formale Beanstandung, weil er die Charge nur auf den Karton, nicht aufs einzelne Glas gedruckt hatte. Die Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung verlangt die Loskennzeichnung auf der Verkaufseinheit, also dem Glas selbst. Sammelkennzeichnung auf dem Karton genügt nur, wenn das Glas ohne Karton nie in den Verkehr kommt — was bei Hofverkauf nie der Fall ist.
Zweitens: zu kleine Schrift bei 250-g-Gläsern. Lieblings-Beanstandung der bayerischen Kontrollen: Pflichtangabe vorhanden, aber unter 1,2 mm x-Höhe gedruckt. Liegt fast immer am Word-Template, das ursprünglich für 500-g-Gläser gebaut und dann für die kleineren Gläser auf 70 % skaliert wurde — wodurch auch die Schrift skaliert.
Drittens: unvollständige Adresse. Ein „Imkerei Mustermann, 7202 Bad Sauerbrunn” reicht nicht. Pflicht ist Vor- und Nachname plus Straße plus Hausnummer plus PLZ plus Ort. Bei Einzelunternehmen die private Adresse, sofern keine separate Betriebsadresse besteht.
Viertens: irreführende Sortenangabe. „Akazienhonig” ist nur zulässig, wenn die Robinien-Tracht (botanisch korrekt: Robinie, nicht Akazie) tatsächlich überwiegt — als Richtwert ≥ 20 % Robinien-Pollenanteil (Robinien-Pollen sind im Honig unterrepräsentiert) plus melissopalynologische Bestätigung. Wer „Akazienhonig” auf einen Mischblüten-Honig schreibt, riskiert eine Irreführungs-Beanstandung nach Artikel 7 LMIV — und das ist deutlich teurer als eine reine Formalie.
Fünftens (selten, aber teuer): Allergen-Pflicht bei Honig mit Zusätzen. Sobald du Honig mit Walnüssen, Haselnüssen, Mandeln oder anderen allergenen Zutaten mischst, brauchst du Zutatenverzeichnis und Allergen-Hervorhebung. Ein Honig mit „Walnussstücken” ohne hervorgehobenes „Walnüsse” im Zutatenverzeichnis ist eine harte Verletzung — wegen potenzieller Gesundheitsgefahr für Allergiker meldet die Aufsicht das oft direkt ans europäische RASFF-System.
Mehr zur korrekten Allergen-Hervorhebung folgt im eigenen Artikel zu Allergenen auf Etiketten.
Sortenhonig vs. Mischhonig — was muss aufs Etikett
Die Sorten-Frage ist die zweite große Stolper-Quelle nach der Schriftgröße. Sortenhonig darf nach Honigverordnung nur als solcher bezeichnet werden, wenn die genannte Tracht-Quelle deutlich überwiegt — sowohl im Geschmack als auch nachweisbar in der Pollenanalyse. Die Schwellen sind nicht in der Verordnung selbst kodifiziert, sondern in der Branchen-Auslegung des Deutschen Imkerbunds und der österreichischen Imker-Verbände:
- Akazienhonig (Robinie): ≥ 20 % Robinien-Pollen (Richtwert nach Leitsätzen/D.I.B.-Praxis, da Robinien-Pollen unterrepräsentiert sind)
- Rapshonig: ≥ 60 % Raps-Pollen
- Lindenhonig: ≥ 25 % Linden-Pollen
- Sonnenblumenhonig: ≥ 45 % Sonnenblumen-Pollen
- Heidehonig: ≥ 45 % Heide-Pollen plus charakteristische Konsistenz
- Waldhonig / Honigtau: elektrische Leitfähigkeit > 0,8 mS/cm
Diese Werte sind Richtwerte aus der Praxis, nicht gesetzlich starr. Im Streitfall entscheidet die Pollenanalyse plus Sensorik, durchgeführt von einem akkreditierten Honig-Labor.
Mischhonig wird einfach als „Honig” bezeichnet — ohne Sortenangabe — und mit der korrekten Herkunftsangabe versehen. Wenn du einen regionalen Mischblüten-Honig hast, ist „Sommerblüten-Honig” oder „Frühlingshonig” eine zulässige nicht-sortentypische Charakterisierung. „Blütenhonig” geht ebenfalls. Was nicht geht: einen Mischhonig „Akazienhonig” zu nennen, weil eine Akazie in der Nähe steht.
Cross-Reads: Marmelade, Allergene, Käse, LMIV-Hub
Wer Honig vermarktet, hat oft auch Marmelade, Käse oder Sirup im Sortiment — die Pflicht-Listen unterscheiden sich. Vergleichende Lektüre:
- Marmelade-Etiketten erstellen — Konfitüren-Verordnung 2026 — der Vergleichs-Artikel zur neuen EU 2024/1438, die auch Konfitüren betrifft.
- Allergene auf Etiketten: Die 14 LMIV-Stoffe richtig kennzeichnen — relevant, sobald Honig mit Nüssen, Pollen oder Propolis gemischt wird.
- Käse-Etikett: Die 11 LMIV-Pflichtangaben 2026 — ausführlich zur Direktvermarkter-Ausnahme bei der Nährwerttabelle.
- Lebensmittel-Etiketten erstellen LMIV-konform — die Zehn-Punkte-Pflicht-Liste plus ALTS-50-km-Auslegung der Direktvermarkter-Ausnahme.
- Hofladen-Etiketten — der komplette Pflicht-Hub für Direktvermarkter — Multi-Produkt-Sortimente mit der vollen Cluster-Sicht.
- Avery-Vorlagen für Lebensmittel — der LMIV-Reality-Check — was schöne Avery-Designs aus Compliance-Sicht systematisch auslassen.
Checkliste vor Druckfreigabe
Vor jedem Druckauftrag — egal ob 200 Etiketten oder 5.000 — gehört dieser Sieben-Punkte-Check in den Workflow:
- Verkehrsbezeichnung „Honig” (oder „Bienenhonig”) gut sichtbar.
- Sortenangabe — wenn vorhanden — durch Pollenanalyse gedeckt.
- Nettofüllmenge in Gramm, an einer leicht auffindbaren Stelle.
- MHD-Format „mindestens haltbar bis Ende MM.JJJJ” oder Tag-genau.
- Loskennzeichnung auf jedem einzelnen Glas, nicht nur auf dem Karton.
- Vollständige Adresse: Vorname Nachname, Straße + Hausnummer, PLZ + Ort.
- Ursprungsland korrekt — bei Mischhonigen ab 14. Juni 2026 alle Länder mit Prozent.
Und einer für die Druckerei: Test-Bogen drucken, auf leeres Glas kleben, aus 30 cm fotografieren. Wenn die kleinste Pflichtangabe auf dem Foto unleserlich wirkt, ist die Schriftgröße zu klein.
Wer sieben grüne Haken hat, kommt durch jede Marktamt-Kontrolle. Die meisten Imker scheitern an Punkt 5 oder 6 — die Loskennzeichnung wird gerne vergessen, die Adresse gerne abgekürzt. Beide Fehler sind in 30 Sekunden behoben, sobald sie einmal aufgefallen sind.
Was kommt 2026 noch
Die EU-Frühstücksrichtlinie 2024/1438 ist nur der Auftakt einer breiteren Kennzeichnungs-Reform. Parallel dazu laufen Konsultationen zu einer EU-weiten Echtheits-Datenbank für Honig, gespeist aus DNA- und Isotopen-Analysen. Ziel: Importmischhonige, die bisher als „EU-Mischung” durchgingen, sollen zurückverfolgbar werden. Für regionale Direktvermarkter bedeutet das eher Rückenwind — wer eigenen Honig aus eigenen Völkern verkauft, profitiert von jeder Verschärfung gegen Import-Verschnitt.
Bis dahin gilt: acht Pflichtangaben sauber drucken, ab Juni die Herkunftspflicht im Blick behalten, und vor allem kleine Schrift mit der Lupe prüfen. Der Rest läuft.