Grundpreis rechnen,
Preisschild drucken.
Die Preisangabenverordnung verlangt bei vorverpackter Ware den Grundpreis je Mengeneinheit — also €/kg oder €/l — direkt neben dem Verkaufspreis. Gib Preis und Füllmenge ein, du bekommst den Grundpreis und ein fertiges Preisschild für Hofladen und Marktstand.
Quelle: DE: Preisangabenverordnung 2022 · AT: Preisauszeichnungsgesetz
Gut zu wissen: Seit der PAngV-Reform 2022 ist der Grundpreis immer auf 1 kg bzw. 1 l zu beziehen — die alte 100-g-Ausnahme für Kleinpackungen unter 250 g ist weggefallen. Bei Stückware (z. B. ein Laib Brot) genügt der Stückpreis. Lose Ware an der Theke wird nach Gewicht ausgezeichnet.