Ab dem 14. Juni 2026 müssen alle Ursprungsländer eines Mischhonigs einzeln mit Prozentanteilen auf dem Etikett stehen — Sammelangaben wie „Mischung aus EU-Ländern” sind dann verboten. Reiner Sortenhonig aus einem einzigen Land ist nicht betroffen. Die Übergangsregel erlaubt nur den Abverkauf von Beständen, die vor dem Stichtag korrekt nach altem Recht gekennzeichnet wurden.
Im selben Atemzug wie die Marmelade-Reform tritt am 14. Juni 2026 auch die EU-Honigreform in Kraft. Für Imker mit Mischhonig ist sie deutlich einschneidender als für Marmelade-Macher: anstelle der bisherigen Sammelangabe „Mischung aus EU-Ländern” müssen ab Stichtag alle Ursprungsländer mit Prozentanteilen einzeln aufs Etikett. Was du als Direktvermarkter jetzt wissen musst.
Was die Reform 2024/1438 für Honig konkret ändert
Die EU-Richtlinie 2024/1438 ändert nicht nur die Frühstücksrichtlinien für Konfitüren und Säfte, sondern auch die Honig-Richtlinie 2001/110/EG. Der Kern für Imker: die jahrelang umstrittenen Sammelangaben für Mischhonig sind ab 14. Juni 2026 Geschichte.
Vor der Reform war es zulässig, einen Mischhonig aus drei Ländern einfach als „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern” zu deklarieren — eine Angabe, die Verbrauchern keinerlei Information gab. Imkerverbände kritisieren das seit Jahren, weil es Verfälschungen begünstigt: laut Deutscher Imkerbund und Biene Österreich waren Sammelbezeichnungen das größte Schlupfloch der Honig-Etikettierung — nicht zuletzt weil sie es schwer machten, gestreckten oder verfälschten Honig anhand des Etiketts zu erkennen.
In Deutschland ist die nationale Umsetzung über die 2. Änderung der Honigverordnung auf dem Weg, in Österreich folgt die nationale Konsolidierung der bestehenden Honigverordnung. Die Schweiz folgt nicht direkt EU-Recht, hat aber eine vergleichbare Verkehrsanschauung im Lebensmittelrecht. Wer in alle drei Länder verkauft, kann mit einer einheitlichen DACH-Etikette arbeiten — oder mit drei Varianten je Markt.
Ende der Sammelbezeichnungen — was du stattdessen schreiben musst
Konkret bedeutet die neue Vorgabe: alle Ursprungsländer einzeln, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, mit Prozentanteilen. Plus: die Angabe muss im Hauptsichtfeld stehen — also auf der Etikette die Verbraucher beim Kauf zuerst sehen, nicht versteckt auf der Rückseite.
| Vorher (bis 13. Juni 2026) | Neu (ab 14. Juni 2026) |
|---|---|
| Mischung von Honig aus EU-Ländern | Italien 60 %, Spanien 25 %, Portugal 15 % |
| Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern | Ukraine 52 %, Argentinien 28 %, Mexiko 20 % |
| Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern | Ukraine 45 %, Italien 35 %, Spanien 20 % |
| Honig aus Österreich (Sortenhonig) | Honig aus Österreich (unverändert) |
Was nicht ändert: die LMIV-Schriftgrößen-Regel (VO 1169/2011 Art. 13). Pflichtangaben mindestens 1,2 mm x-Höhe, bei Verpackungen unter 80 cm² Fläche mindestens 0,9 mm. Plus die klassischen Honig-Pflichtangaben (Mindesthaltbarkeit, Loskennzeichnung, Nettogewicht, Verkehrsbezeichnung) bleiben unverändert. Ein vollständiger Überblick über alle Pflichtangaben steht im Ratgeber Honig-Etiketten erstellen.
Wer betroffen ist — und wer nicht
Die neue Pflicht greift bei jedem Mischhonig — also jedem Honig, der aus Erzeugnissen mehrerer Ursprungsländer zusammengesetzt ist. Das umfasst:
- Honig-Abfüller mit Importhonig aus Ost-/Südeuropa oder Übersee
- Direktvermarkter mit Mischsortimenten — z.B. ein bayerischer Imker, der seinen eigenen Honig mit Honig eines Kollegen aus Tirol mischt
- Imkereien mit Stockwagen in zwei Ländern — wenn du sowohl in DE als auch in AT Standorte hast
- Hofläden mit eigenen Mischungen — wenn du selbst aus Drittquellen abfüllst und mischst
- Online-Shops und Wiederverkäufer, die Mischhonige in Verkehr bringen
Nicht betroffen sind Sortenhonige und regionale Einzelherkunfts-Honige: „Bayerischer Blütenhonig”, „Tiroler Almhonig”, „Steirischer Edelkastanienhonig” oder „Honig aus Österreich” bleiben so wie sie sind. Wer reinen Sortenhonig aus seinen eigenen Stockwagen in einer Region verkauft, hat null Aufwand durch die Reform.
Plus: die EU-Zusammenfassung der Honig-Etikettierung stellt klar, dass die Pflicht erst beim Inverkehrbringen greift — eigene Vorräte für den Eigenbedarf sind irrelevant.
Toleranzwerte + Sonderregeln bei vielen Ländern
Die Reform sieht praktische Toleranzen vor — Honig ist ein natürliches Mischprodukt, exakte Prozent-Genauigkeit ist physikalisch oft nicht möglich. Laut Deutschem Imkerbund gilt eine Abweichungstoleranz von 5 % je Anteil, sofern die Rückverfolgbarkeit dokumentiert ist.
Für Mischungen aus mehr als vier Ländern sind in der nationalen Umsetzung Vereinfachungs-Optionen vorgesehen — die finale Formulierung muss noch nationale Verordnungs-Konsolidierung abwarten. Wer regelmäßig Mischhonige mit fünf oder mehr Quellen abfüllt, sollte spätestens im April/Mai 2026 mit dem zuständigen Lebensmittelrechtler die finale Etiketten-Variante prüfen.
Praktisch wichtig für Direktvermarkter: die Rückverfolgbarkeit muss in deinen Produktions-Aufzeichnungen sauber stehen. Wenn die Lebensmittelaufsicht prüft, willst du nicht raten müssen wieviel Honig welches Standorts in welchem Charge-Glas drin war. Eine simple Charge-Liste pro Abfüllung hilft dir massiv — beim Charge-Generator bekommst du das systematisiert mit MHD und Sorten-Mix.
Bestands-Etiketten + Übergangsregel
Wie bei der Marmelade-Reform gilt auch hier eine Übergangsregel: Honig, der vor dem 14. Juni 2026 nach altem Recht gekennzeichnet wurde, darf bis zum vollständigen Bestandsabbau weiter verkauft werden. Du musst also nicht in einer Aktion alle Lager-Bestände umetikettieren.
Was die Regel nicht erlaubt: alte Sammelangaben-Etiketten weiter zu drucken oder neue Honig-Chargen ab 14. Juni 2026 mit altem Etiketten-Bestand abzufüllen. Genau wie beim Marmelade-Etikett gilt: Alt-Etiketten bis 13. Juni 2026 abverkaufen, ab 14. Juni 2026 nur noch neue Etiketten verwenden — auch wenn die alten noch im Schrank liegen.
Wer eine größere Etiketten-Druckstrecke plant, sollte ab April 2026 mit der Umstellung beginnen. Wenn du keine eigene Druckerei hast, ist die übliche Lieferzeit 2-4 Wochen. Plus: deine Rückverfolgbarkeits-Dokumentation muss VOR dem ersten Druck der neuen Etiketten stehen — sonst druckst du Prozent-Angaben die du gar nicht belegen kannst.
Häufige Beanstandungen + Authentizitäts-Frage
Honig gehört zu den am häufigsten gefälschten Lebensmitteln EU-weit. Die typischen Beanstandungs-Gründe bei Lebensmittelaufsichten sind über DACH erstaunlich konsistent:
- Irreführende Herkunftskennzeichnung — z.B. „Honig aus Bayern” auf einem Glas mit überwiegend importiertem Honig
- Falsche Sortenbezeichnung — Akazienhonig der pollenanalytisch nicht überwiegend aus Akazie ist
- Authentizitäts-Probleme — Verdacht auf Zuckersirup-Zusatz oder Verschnitt mit fremdem Honig
Das MRI-Forschungsprojekt zur geografischen Herkunft osteuropäischer Honige bestätigt: die analytische Herkunftsbestimmung ist methodisch möglich, aber aufwendig — DNA-Analyse, Pollenidentifizierung und Isotopen-Verhältnisse zusammen. Die neue Pflicht ab 2026 verschiebt einen Teil der Authentizitäts-Last vom Endkunden zur Lebensmittelaufsicht. Wer Mischhonig mit „Ukraine 60 %, Argentinien 40 %” deklariert, kann von der Behörde stichprobenartig auf Übereinstimmung geprüft werden.
Fairtrade Deutschland sieht in der Reform die regulatorische Antwort auf das wachsende Vertrauensproblem im EU-Honigmarkt — Verbraucher sollen erstmals direkt am Glas erkennen können, wo ihr Honig wirklich herkommt.
Was du jetzt konkret tun solltest
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:
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Sortenliste durchgehen (30 Min): Welche deiner Honige sind reine Einzelherkunfts-Erzeugnisse, welche sind Mischhonige? Bei jedem Mischhonig: aus welchen Ländern + welche ungefähren Anteile?
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Rückverfolgbarkeit prüfen (1 Stunde): Kannst du die Prozent-Anteile pro Charge mit deiner aktuellen Dokumentation belegen? Wenn nicht: ab sofort pro Abfüll-Charge ein einfaches Mischungs-Protokoll führen (Datum, beteiligte Honige mit kg-Angabe, Resultat-Charge).
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Etiketten-Mock-Up (1 Stunde): Mach für jeden betroffenen Mischhonig einen Etiketten-Entwurf mit den neuen Angaben. Schriftgröße prüfen, Hauptsichtfeld-Position klären. Der LMIV-Checker hilft bei der Frontmatter-Pflicht-Prüfung.
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Druck-Vorlauf (4-8 Wochen): Falls Etiketten-Bestand bis 13. Juni 2026 nicht reicht, jetzt neuen Druck einplanen. Lieferzeit + interne Korrekturschleife einkalkulieren.
Plus: prüfe parallel ob deine LMIV-Schriftgrößen passen. Bei vielen Imker-Etiketten ist die x-Höhe knapp unter 1,2 mm, weil die Prozent-Angaben zusätzlich Platz brauchen. Eventuell ist ein etwas größeres Etikett oder eine Zwei-Spalten-Aufteilung sinnvoll.
Quellen + Weiterführendes
- Richtlinie (EU) 2024/1438 — der EU-Originaltext der Reform
- Richtlinie 2001/110/EG — die ursprüngliche Honig-Richtlinie
- Deutsche Honigverordnung — aktuelle nationale Umsetzung
- Referentenentwurf 2. Änderung HonigV (DE) — neue nationale Umsetzung
- Deutscher Imkerbund — Die neue EU-Honigrichtlinie — verbandliche Einschätzung mit Detail-Hinweisen
- Biene Österreich — österreichische Verbands-Sicht
- MRI-Forschung zur Honig-Herkunftsbestimmung — Methodik der analytischen Authentizitäts-Prüfung
- Ratgeber: Honig-Etiketten erstellen — komplette Pflichtangaben-Liste
- Ratgeber: Marmelade vs. Konfitüre 2026 — die parallele Reform am gleichen Stichtag