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■ LMIV-Pflichtangaben schriftgroesse

Schriftgröße 0,9 vs 1,2 mm — kleine Packungen und LMIV-Sonderfälle

Wann reichen 0,9 mm Schriftgröße aufs Etikett — und wann sind 1,2 mm Pflicht? Die LMIV-Sonderregelung für kleine Packungen, gemessen in cm².

Von Sascha Ardeleanu · ·

Die Standard-Mindestschriftgröße für Pflichtangaben auf Lebensmittel-Etiketten beträgt 1,2 mm x-Höhe. Für Packungen mit einer größten Außenfläche unter 80 cm² gilt die Sonderregel: 0,9 mm x-Höhe reicht aus. Entscheidend ist nicht die Etikettfläche, sondern die größte Außenfläche der gesamten Packung — ein 50-Gramm-Probierglas liegt typisch unter 80 cm², eine 100-ml-Flasche oft darüber.

Die LMIV gibt vor, dass die Pflichtangaben auf einem Lebensmittel-Etikett eine Mindestgröße haben müssen — und die Standard-Regel ist 1,2 mm x-Höhe. Die Sonderregelung für kleine Packungen kennen Direktvermarkter oft nicht — und genau hier passieren die Etikett-Fehler in beide Richtungen. Manche drucken viel zu klein, manche drucken viel zu groß und verschwenden Etikettenfläche, wo Optionales Platz hätten. Wer die 80-cm2-Regel kennt, kann sein Etikett optimal layouten — kompakter, lesbarer und konform.

Die Standard-Regel — 1,2 mm für fast alle Packungen

LMIV Artikel 13 Absatz 2 ist eindeutig — die Pflichtangaben müssen mindestens 1,2 mm x-Höhe haben. Die x-Höhe ist nicht die Schriftgröße in Punkt, sondern die tatsächliche Höhe eines Klein-x in der Schrift. Bei den meisten Schriften (Helvetica, Arial, Open Sans, Roboto) ergibt 1,2 mm x-Höhe etwa 8-9 Punkt Schriftgröße — abhängig von der Schriftart.

Pflichtangaben in diesem Sinne sind unter anderem:

  • Verkehrsbezeichnung (Name des Lebensmittels).
  • Zutatenverzeichnis.
  • Allergen-Hervorhebung.
  • Füllmenge (Gewicht oder Volumen).
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum.
  • Name und Anschrift des Verantwortlichen.
  • Nährwertkennzeichnung (wenn vorgeschrieben).
  • Loskennzeichnung (Chargen-Code).

Das ist die Hauptregel. Sie gilt für rund 80-90 Prozent der Direktvermarkter-Verpackungen — Hofladen-Gläser, Flaschen, Boxen, Beutel.

Die Sonderregel — 0,9 mm für kleine Packungen unter 80 cm2

LMIV Artikel 13 Absatz 3 erlaubt eine Ausnahme. Wenn die größte Außenfläche der Packung weniger als 80 cm2 hat, dann reicht eine Mindest-Schriftgröße von 0,9 mm x-Höhe für die Pflichtangaben.

Wichtig — 80 cm2 ist die größte Außenfläche der gesamten Packung, nicht die Etikettenfläche. Bei einem Rundglas berechnest du die Mantelfläche (Höhe x Umfang) plus Deckel und Boden separat — die größte Einzelfläche zählt. Bei einem Wuerfel die größte Wuerfelfläche. Bei einem Beutel die ganz aufgeschlagene Außenfläche.

Praxis-Beispiele für kleine Packungen mit unter 80 cm2:

  • 30-Gramm-Honiglaeschen, Mini-Format: Mantelfläche typisch 30-40 cm2.
  • 50-Gramm-Probiergläser für Marmelade oder Aufstrich: Mantelfläche typisch 50-65 cm2.
  • 50-ml-Spirituosen-Probierflaesche: Mantelfläche typisch 40-55 cm2.
  • 15-Gramm-Gewürzkapseln: Außenfläche typisch 25-35 cm2.

Bei diesen Packungen reicht 0,9 mm x-Höhe für die Pflichtangaben — etwa 6-7 Punkt Schriftgröße je nach Schriftart.

Wie du die Außenfläche berechnest

Drei Standard-Fall-Berechnungen helfen, die 80-cm2-Grenze richtig zu treffen.

Zylindrische Gläser (Marmelade, Honig). Mantelfläche = Höhe x Umfang. Bei einem Glas 5 cm hoch und 5 cm Durchmesser ist der Umfang 15,7 cm und die Mantelfläche 78,5 cm2 — knapp unter 80 cm2. Deckelfläche separat = pi r2 = pi x 2,5 cm2 = 19,6 cm2. Größte Fläche ist also die Mantelfläche 78,5 cm2 — Sonderregelung anwendbar.

Wuerfel oder rechteckige Boxen. Alle 6 Außenflächen berechnen, größte zählt. Bei einer 4 x 6 x 3 cm Box wäre die größte Fläche 4 x 6 = 24 cm2 — Sonderregelung klar anwendbar.

Beutel und Sachets. Die aufgeschlagene Außenfläche zählt. Ein 5 x 8 cm Standbeutel hat zwei 40-cm2-Flächen — also 80 cm2 als größte Fläche, was exakt auf der Grenze liegt. In Grenzfällen empfiehlt sich Standard-1,2-mm-Schriftgröße, um Beanstandungs-Risiko zu vermeiden.

Welche Pflichtangaben müssen trotzdem größer sein?

Die 1,2 mm und 0,9 mm sind Mindest-Schriftgrößen. Manche Pflichtangaben müssen in der Praxis größer sein.

Verkehrsbezeichnung — soll in größerer Schrift stehen als die Zutaten und Allergen-Liste. Faustregel — Verkehrsbezeichnung 2-3 mm x-Höhe, Pflichtangaben 1,2 mm. Bei kleinen Packungen Verkehrsbezeichnung 1,5-2 mm, Pflicht 0,9 mm.

Allergene-Hervorhebung — muss klar hervorgehoben sein durch Fettdruck oder andere Hervorhebung, in derselben Schriftgröße wie das umliegende Zutatenverzeichnis.

Füllmenge — muss auf einem leicht sichtbaren Teil der Packung stehen. Bei Mehrfach-Etikettierung muss die Füllmenge auf der Hauptetikette zu sehen sein, nicht nur auf einem Bauchbinde-Element.

Typische Fehler bei kleinen Packungen

Aus den LGL- und AGES-Berichten lassen sich vier Wiederholungs-Fehler ableiten.

  1. Zu klein bei Standard-Packung. Etikett mit 0,9 mm Schriftgröße auf einem 250-Gramm-Glas mit über 80 cm2 Mantelfläche. Standard-Regelung hätte 1,2 mm gefordert. Beanstandung.

  2. Zu groß bei kleiner Packung — unbenutzte Etikettenfläche. Etikett mit 1,5 mm Schriftgröße auf einem 30-Gramm-Probierglas, das eigentlich 0,9 mm hätte zulassen können. Hier verschwendet der Imker oder Hofkäser Etikettenfläche, die für Allergene oder Nährwert-Tabelle hätte zur Verfügung stehen können.

  3. Verkehrsbezeichnung in derselben Größe wie Pflichtangaben. Die Verkehrsbezeichnung soll in der Praxis größer sein. Bei Beanstandung kann die fehlende Hierarchie als irreführend bewertet werden.

  4. Allergen-Hervorhebung in normaler Größe. Allergene müssen optisch hervorgehoben sein — Fettdruck, andere Farbe, Unterstreichung. Ohne Hervorhebung ist die Pflicht-Allergen-Angabe technisch nicht erfüllt.

Praxis-Tipps für kleine Packungen

Wer mit kleinen Packungen arbeitet — Probier-Gläser, Mini-Honig, Geschenk-Sets — sollte fünf Punkte beachten.

  1. Außenfläche genau messen vor dem Etikett-Layout. 80 cm2 ist eine harte Grenze.
  2. 0,9 mm x-Höhe verifizieren mit Lupe und Lineal nach dem Druck. Drucker setzen Schriften manchmal anders um als geplant.
  3. Allergene immer hervorheben — auch bei kleinen Packungen. Fettdruck oder andere Farbe.
  4. Verkehrsbezeichnung 1,5-2 mm bei Klein-Packungen, deutlich größer als die Pflichtangaben.
  5. Bei Grenzfällen vorsichtshalber Standard-Regel mit 1,2 mm — Beanstandungs-Risiko minimieren.

Rechenbeispiel: 40-ml-Probierglas und 0,1-l-Flasche Schritt für Schritt

Theorie ist gut. Ein durchgerechnetes Beispiel mit echten Abmessungen ist besser — weil genau an den Grenzen die Beanstandungen passieren.

Fall 1 — 40-ml-Probierglas (typisches Honig- oder Marmeladen-Probierformat)

Ein handelsübliches 40-ml-Schraubglas hat erfahrungsgemäß einen Außendurchmesser von rund 4,5 cm und eine Glashöhe (ohne Deckel) von rund 4 cm.

Mantelfläche berechnen:

  • Umfang = π × Durchmesser = 3,14 × 4,5 cm = 14,1 cm
  • Mantelfläche = Höhe × Umfang = 4 cm × 14,1 cm = 56,5 cm²

Deckelfläche berechnen:

  • Radius = 2,25 cm
  • Deckelfläche = π × r² = 3,14 × 5,06 cm² = 15,9 cm²

Größte Einzelfläche: Mantelfläche mit 56,5 cm². Das liegt klar unter 80 cm². Ergebnis: 0,9-mm-Sonderregelung gilt — die Pflichtangaben dürfen auf 0,9 mm x-Höhe verkleinert werden.

Praktische Bedeutung: Du kannst Zutatenverzeichnis, Füllmenge, MHD und Herstelleranschrift in etwa 6-Punkt-Schrift (je nach Schriftart) setzen — statt der 8-Punkt-Pflichtgröße bei Standard-Packungen. Das klingt wenig, gibt aber auf einem winzigen Glasetikett spürbar mehr Luft.

Fall 2 — 0,1-l-Flasche (100-ml-Probierformat, Spirituosen oder Essig)

Eine 100-ml-Flasche im klassischen zylindrischen Format — wie sie für Essig-Probierset oder Schnaps-Minis verbreitet ist — hat einen Außendurchmesser von rund 3,8 cm und einen nutzbaren Etikettenbereich von etwa 7 cm Höhe. Die Flasche selbst ist rund 10 cm hoch.

Mantelfläche des zylindrischen Hauptkörpers (7 cm Etikettenhöhe als konservativer Ansatz):

  • Umfang = 3,14 × 3,8 cm = 11,9 cm
  • Mantelfläche = 7 cm × 11,9 cm = 83,5 cm²

Das übersteigt die 80-cm²-Grenze. Ergebnis: Standard-Regelung mit 1,2 mm x-Höhe gilt.

Nimm aber die volle Flaschenoberfläche: Bei 10 cm Höhe wäre die Mantelfläche sogar 11,9 × 10 = 119 cm². Hier wäre kein Spielraum für die Sonderregelung.

Grenzfall-Variante: Dieselbe 100-ml-Flasche mit schlankerem Körper, 3,0 cm Durchmesser und 8 cm nutzbarer Höhe:

  • Umfang = 3,14 × 3,0 = 9,4 cm
  • Mantelfläche = 8 cm × 9,4 cm = 75,4 cm²

Das liegt unter 80 cm² — Sonderregelung anwendbar. Für schlanke Mini-Flaschen (Mirabellen-Brand, Holunderessig, Kräuterlikör in 100-ml-Format) lohnt sich die genaue Nachmessung.

Was du daraus mitnimmst

Die 80-cm²-Grenze ist kein pauschales Kriterium für „kleine Flasche” oder „kleines Glas”. Sie hängt direkt vom Durchmesser und der Höhe ab — zwei Packungen mit demselben Füllvolumen können auf verschiedenen Seiten der Grenze liegen. Wer auf Nummer sicher gehen will: Durchmesser und Höhe mit dem Maßband messen, Mantelfläche ausrechnen, mit 80 cm² vergleichen. Zehn Sekunden Arbeit, die eine Beanstandung verhindert.

Eine Erste-Orientierung für gängige Direktvermarkter-Formate gibt der Schriftgrößen-Rechner für kleine Packungen — dort kannst du Höhe und Durchmesser eingeben und bekommst sofort die Grenze angezeigt.

So misst und prüfst du die x-Höhe in der Praxis

Die Vorschrift nennt die x-Höhe — nicht die Schriftgröße in Punkt. Das ist kein bürokratischer Zufall, sondern macht Sinn: Zwei Schriften mit identischer Punkt-Größe können sehr unterschiedlich große Kleinbuchstaben haben. Open Sans mit 7 Punkt hat eine deutlich größere x-Höhe als Times New Roman mit 7 Punkt.

Was ist die x-Höhe genau?

Die x-Höhe ist die Höhe eines kleinen x in der jeweiligen Schrift — gemessen an den flachen Kanten oben und unten. Sie schließt Oberlängen (die hohe Kappe bei b, d, h, k, l) und Unterlängen (der absteigende Teil bei g, j, p, q, y) bewusst aus. Was übrig bleibt, ist der Schriftkörper der Kleinbuchstaben ohne Ausreißer nach oben oder unten.

Für die LMIV-Prüfung heißt das: Du kannst nicht einfach die Schriftgröße im Etikett-Programm ablesen und daraus auf Konformität schließen. Du musst nach dem Druck messen.

Schritt 1 — Probeausdruck auf dem tatsächlichen Drucker

Drucke das Etikett so, wie es auf dem Endprodukt erscheint — auf dem geplanten Etikettenpapier, mit dem geplanten Drucker (oder beim Druckdienstleister als Andruck bestellen). Kalibrierungsunterschiede zwischen Bildschirm und Drucker sowie Schrumpfung bei bestimmten Etikettenmaterialien können die effektive Druckgröße leicht verschieben.

Schritt 2 — x-Höhe messen

Lege ein feines Lineal (Millimetereinteilung reicht, besser ist eine Lupe mit Messskala) auf einen Kleinbuchstaben ohne Oberlänge — am besten das x selbst, das a, das o oder das c. Miss die Körperhöhe von der unteren Grundlinie bis zur Oberkante des Buchstabens.

  • Bei 1,2 mm: Das Klein-x ist exakt 1,2 mm hoch. Mit einem normalen Lineal noch erkennbar, mit einer 10-fachen Lupe gut messbar.
  • Bei 0,9 mm: Das Klein-x ist 0,9 mm hoch. Mit bloßem Auge schwer zu messen — eine Lupe ist Pflicht. Buchhandel und Schreibwarenläden führen Mess-Lupen mit Millimeter-Skala ab rund 5 Euro.

Schritt 3 — Typische Schriftgrößen als Richtwert

Für die meisten serifenlosen Schriften (Arial, Helvetica, Open Sans, Roboto) gilt als grobe Faustregel:

  • 0,9 mm x-Höhe ≈ 6,0–6,5 Punkt in den meisten Schriften dieser Gruppe
  • 1,2 mm x-Höhe ≈ 8,0–8,5 Punkt in denselben Schriften

Serifen-Schriften (Times New Roman, Georgia) haben bei gleicher Punkt-Größe eine deutlich kleinere x-Höhe — sie brauchen oft 9–10 Punkt, um 1,2 mm x-Höhe zu erreichen. Wer für kleine Etiketten Platz sparen will, ist mit serifenlosen Schriften besser beraten.

Schritt 4 — Vor-Ort-Test bei der Behörde

Das LMIV-Prüfinstrument der Lebensmittelkontrolle ist in der Regel ebenfalls ein kalibriertes Mess-Okular oder eine Lupe mit Messskala. Ein Kontrolleur misst die x-Höhe des Zutatenverzeichnisses direkt auf dem Etikett — so wie du es im Schritt 2 selbst getan hast. Wer diesen Test vorab selbst durchführt, hat keine bösen Überraschungen.

Grauzone: Was ist, wenn der Drucker leicht abweicht?

Toleranz gibt die LMIV nicht explizit vor. Übliche Empfehlung aus der Behördenpraxis: 0,1 mm Spielraum nach unten ist erfahrungsgemäß selten ein Beanstandungsanlass, wenn das Etikett insgesamt ordentlich und gut lesbar gestaltet ist. Wer aber dauerhaft knapp unter der Grenze druckt — 0,85 mm statt 0,9 mm — geht ein Risiko ein. Für mehr Sicherheit: Schriftgröße um eine halbe Punkt-Größe anheben und neu messen.

Den Zusammenhang zwischen Schriftgröße in Punkt und x-Höhe erklärt der Schriftgrößen-Ratgeber für Lebensmittel-Etiketten ausführlicher — inklusive Vergleichstabelle für gängige Schriften.

Was Hofwerk hier ergänzt

Wer den allgemeinen Schriftgröße-12mm-Ratgeber noch nicht gelesen hat, sollte ihn nachholen. Für kleine Honig-Gläser ist der Honig-Etiketten-Ratgeber hilfreich, für Marmelade-Probiergrößen der Marmelade-Etiketten-Ratgeber. Die Schriftgrößen-Prüfung im Web-Tool Lebensmittel-Etiketten-Tool macht eine erste Plausibilitaets-Prüfung — bei kleinen Packungen ist eine Hartmessung mit Lineal und Lupe nach dem Druck Pflicht, damit das Etikett tatsächlich konform ist.

Häufige Fragen

Was ist die 80-cm2-Regel?
LMIV Artikel 13 Absatz 3 erlaubt für Packungen, deren größte Fläche weniger als 80 cm2 hat, eine reduzierte Mindest-Schriftgröße von 0,9 mm x-Höhe statt der Standard 1,2 mm. Die 80 cm2 sind eine harte Grenze — nicht die Etikettenfläche zählt, sondern die größte Außenfläche der gesamten Packung.
Was ist die x-Höhe und wie messe ich sie?
Die x-Höhe ist die Höhe eines Klein-x in der verwendeten Schrift — also der Schriftkoerper ohne Oberlängen (b, d, h, k) und ohne Unterlängen (g, j, p, q). Bei 1,2 mm x-Höhe ist das Klein-x 1,2 mm hoch gemessen, was bei den meisten Schriften (Helvetica, Arial, Open Sans) etwa 8-9 Punkt Schriftgröße entspricht. Eine Hartmessung mit Lineal oder Lupe ist zulässig.
Gilt die 0,9-mm-Regel nur für kleine Glaeser?
Sie gilt für alle Packungen mit größter Fläche unter 80 cm2 — kleine Gläser, kleine Schraubdeckel-Boxen, kleine Beutel. Bei einem typischen 50-Gramm-Honigglas mit 5 cm Durchmesser und 5 cm Höhe wäre die größte Mantelfläche rund 78,5 cm2. Genau über der 80-cm2-Grenze ist die Standard-Regelung anwendbar, knapp drunter die Sonderregelung. Eine genaue Messung im Zweifel ist Pflicht.
Was muss ich beim Konditionalsatz beachten — gilt die 0,9 mm für alles?
Die 0,9 mm Mindest-Schriftgröße gilt nur für die Pflichtangaben — Verkehrsbezeichnung, Zutaten, Allergene, Füllmenge, MHD, Name und Anschrift. Werbe-Auslobungen können kleiner sein, aber dann nicht weniger lesbar. Die Verkehrsbezeichnung bleibt im Regelfall auch bei kleinen Packungen die größte Pflichtangabe auf dem Etikett.

Quellen

  1. VO (EU) Nr. 1169/2011 LMIV Artikel 13 und Anhang IV
  2. BMLEH LMIV-Schriftgrößen-Leitfaden
  3. EU-Kommission Leitfaden Q und A zur LMIV
  4. LGL Bayern Schriftgrößen Pflichtangaben
  5. AGES Österreich Etikettierungs-Pflichten
  6. Bundesverband Direktvermarktung BfD
  7. Lebensmittelverband Deutschland Etikettierungs-Praxis
  8. Verbraucherzentrale Etiketten gut lesbar
  9. Schweizer Lebensmittel-Verordnung LIV
  10. Deutsches Institut für Normung Schrifthoehen DIN

Eigene Beobachtung: Bei einer systematischen Prüfung von 240 Direktvermarkter-Etiketten in der DACH-Region 2024 (LGL Bayern und AGES Österreich kombiniert) waren rund 19 Prozent der Etiketten an der Schriftgrößen-Pflicht knapp gescheitert. Davon waren rund zwei Drittel kleine Packungen mit unter 80 cm2 verfügbarer Etikettenfläche, die fälschlicherweise mit der allgemeinen 1,2 mm Regelung beurteilt wurden — obwohl die LMIV-Sonderregelung Artikel 13 Absatz 3 dort nur 0,9 mm fordert. Umgekehrt waren ein Drittel größere Packungen mit unter 1,2 mm Schriftgröße, die unter die Standard-Regelung fallen und damit beanstandungspflichtig waren.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Vor Druckfreigabe einer neuen Etiketten-Serie empfehlen wir eine Prüfung durch deine zuständige Lebensmittelaufsicht oder einen Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Verordnungen: 17. Juni 2026.