Auf jedem Qualitätswein-Etikett müssen AP-Nummer, Sulfit-Hinweis und Allergen-Deklaration vollständig und korrekt platziert sein. Die AP-Nummer (DE: bei der LWK beantragt, AT: beim BAWB) ist Pflicht für Qualitätswein und Prädikatswein. „Enthält Sulfite” ist ab 10 mg SO2/L Pflicht — das sind rund 95 % aller Weine. Wer mit Eiklar oder Hausenblase schönt, muss zusätzlich „enthält Ei” oder „enthält Fisch” angeben.
Wer als Winzer in DACH Etiketten druckt, kennt drei Pflichtangaben, die in jeder Kontrolle als erstes geprüft werden — die AP-Nummer (amtliche Prüfungsnummer), der Sulfit-Hinweis und die Allergen-Deklaration. Alle drei sind unabhängig von der EU-2024-Reform mit Zutaten- und Nährwerten verpflichtend. Wer hier Fehler macht, riskiert eine Beanstandung mit Etikett-Anpassungsfrist von 4-12 Wochen — und im Wiederholungsfall ein Bußgeld zwischen 100 und 5.000 Euro.
AP-Nummer — die Pflicht-ID des Qualitätsweins
Die amtliche Prüfungsnummer wird in Deutschland von der zuständigen Landwirtschaftskammer (LWK) vergeben, in Österreich vom Bundesamt für Weinbau (BAWB), in der Schweiz von der jeweiligen kantonalen Weinhandelskontrolle. Sie identifiziert eine konkrete Wein-Charge eindeutig — von der Lese bis zur Flasche.
Wann brauchst du eine AP-Nummer?
| Wein-Kategorie | AP-Nummer | Bemerkung |
|---|---|---|
| Qualitätswein (DE) | Pflicht | Antrag bei LWK, sensorische + analytische Prüfung |
| Praedikatswein (DE) | Pflicht | inkl. Kabinett, Spätlese, Auslese etc. |
| Landwein (DE) | Optional | nicht pflicht, viele Weingueter beantragen trotzdem |
| Deutscher Wein (DE) | Nein | unterer Tier, keine Prüfung |
| DAC + Qualitätswein (AT) | Pflicht | Antrag bei BAWB |
| AOC Schweiz | Pflicht | kantonale Genehmigung |
Antrag in DE: Antragsformular bei LWK einreichen mit Wein-Probe (typisch 4 Flaschen 0,75L). Sensorische Prüfung dauert 2-6 Wochen, analytische Prüfung (chemisches Labor) parallel. AP-Nummer wird per Bescheid zugestellt, Format DE-LWK-NNNNNN-NNN.
Antrag in AT: Antrag bei BAWB Klosterneuburg. AP-Nummer-Format AT-NNNNN-NNN. Prüfung typisch 3-8 Wochen.
Auf dem Etikett steht die AP-Nummer typischerweise oberhalb oder unterhalb der Verkehrsbezeichnung, in derselben Schriftgröße wie die Pflichtangaben. Sie muss lesbar, dauerhaft und an gut sichtbarer Stelle angebracht sein.
Sulfit-Hinweis — die häufigste Stolperfalle
Sulfit (SO2) ist im Weinbau Standard — sowohl zur mikrobiologischen Stabilisierung wie zur Konservierung. Die Pflicht zur Deklaration tritt ab einer Konzentration von 10 mg pro Liter ein. Bei rund 95 Prozent aller Weine ist diese Schwelle überschritten.
Zulässige Formulierungen nach Anhang VI LMIV:
- enthält Sulfite
- enthält Schwefeldioxid
- enthält Sulfit
- contains sulphites (bei mehrsprachiger Etikettierung)
Wo muss der Hinweis stehen?
- In Sichtbeziehung zur Verkehrsbezeichnung — d.h. auf demselben Etikett oder direkt im Sichtfeld
- In derselben Schriftgröße wie die Mindestangaben (1,2 mm x-Höhe Standard, 0,9 mm bei Flaschen unter 80 cm2)
- Lesbar und nicht durch andere Elemente verdeckt
Was sind typische Fehler?
- Hinweis auf dem Rückenetikett aber nicht im Sichtbereich zur Bezeichnung
- Schriftgröße zu klein (unter 1,2 mm)
- Nur englisch contains sulphites bei rein DACH-Vermarktung — zulässig nur als Zusatz zur deutschen Angabe
- Falsche Formulierung wie SO2-haltig — nicht zulässig
Bio-Wein und Sulfit: Bio-Weine haben niedrigere Sulfit-Grenzwerte (Rotwein 100 mg/L, Weisswein 150 mg/L gegenüber 150/200 konventionell). Der Sulfit-Hinweis-Pflichtgrenzwert von 10 mg/L bleibt aber gleich — Bio-Weine mit 30-80 mg/L müssen also weiterhin den Hinweis tragen.
Allergen-Deklaration — der vergessene Punkt
Wein gilt als sortenrein und fällt nicht unter die allgemeine Zutaten-Pflicht der LMIV (Artikel 16 Absatz 4). Dennoch ist die Allergen-Deklaration nach Artikel 9 Absatz 1 lit. c verpflichtend — wenn Schönungsmittel mit allergenem Potenzial verwendet wurden und Restspuren nachweisbar sind.
Pflicht-Allergene im Wein-Kontext:
| Schönungsmittel | Allergen | Pflichtangabe |
|---|---|---|
| Eiklar, Albumin | Ei | enthält Ei oder enthält Eiweiß |
| Lysozym | Ei | enthält Ei oder enthält Lysozym |
| Casein, Kaseinat | Milch | enthält Milch oder enthält Milcheiweiss |
| Hausenblase | Fisch | enthält Fisch oder enthält Hausenblase |
| Bentonit, Gelatine, Kieselsol | keine | nicht Allergen, keine Pflicht |
| Vegane Schönung | keine | optional Hinweis vegan |
Restspuren-Nachweis: Bei modernen Schönungsverfahren (z.B. Bentonit-Coagulation, Filtration) sind Eiklar- und Hausenblase-Restspuren oft unter 0,5 mg/L — technisch nicht mehr nachweisbar. Trotzdem ist die Pflichtangabe verbindlich, wenn das Schönungsmittel im Prozess verwendet wurde — der Nachweis ist nicht die Voraussetzung.
Vegan-Zertifizierte Weine haben keine tierischen Schönungsmittel und sind von der Allergen-Pflicht ausgenommen. V-Label oder Vegan-Zertifizierung (EVE/Bio.cert) ist Marketing-Hebel.
Wo all das zusammen aufs Etikett kommt
Beispiel-Block für ein Qualitätswein-Hauptetikett (Deutsch, 0,75 L Flasche).
[Wein-Name / Lage]
[Jahrgang] (Pflicht)
[Verkehrsbezeichnung] (Pflicht — Qualitätswein, Rebsorte, Weingut)
A.P.Nr. DE-LWK-123456-789 (Pflicht — Qualitätswein)
enthält Sulfite (Pflicht — wenn SO2 > 10 mg/L)
enthält Ei (Pflicht — wenn Eiklar-Schönung)
0,75 L (Pflicht — Füllmenge)
alc 12,5 % vol (Pflicht — Alkoholgehalt)
Weingut Müller (Pflicht — Inverkehrbringer-Adresse)
A-2483 Ebenfurth
Die EU-2024-Reform-Pflichtangaben (Zutaten + Nährwerte) können entweder auf dem Etikett selbst oder per QR-Code auf eine externe Pflichtinfo-Landing — siehe QR-Code-Ratgeber.
Typische Beanstandungen — und wie du sie vermeidest
Aus den Kontrollberichten der LWK Rheinland-Pfalz und AGES Österreich 2024 lassen sich drei häufigste Fehler-Cluster ableiten.
1. AP-Nummer fehlt oder ist falsch zugeordnet. Beispiel — Etikett wird in größerer Vorab-Bestellung gedruckt, AP-Nummer wird später erteilt aber nicht nachgedruckt. Beanstandung. Lösung — AP-Nummer-Streifen separat drucken und beim Abfüllen aufkleben, oder AP-Nummer erst nach Eingang für den nächsten Druck.
2. Sulfit-Hinweis zu klein oder versteckt. Beispiel — Hinweis nur auf dem Rückenetikett, das vom Verbraucher beim Kauf nicht eingesehen wird. Beanstandung wegen fehlender Sichtbeziehung. Lösung — Hinweis auf Hauptetikett, klar lesbar in Standard-Schriftgröße 1,2 mm.
3. Allergen-Deklaration fehlt bei Eiklar-Schönung. Beispiel — Weingut schönt traditionell mit Eiklar, denkt aber das Schönungsmittel sei nach Filtration weg und gibt es nicht an. Stichprobe-Beanstandung. Lösung — Schönungsprotokoll führen und alle Allergen-relevanten Stoffe aufs Etikett.
Pre-Druck-Checkliste
Vor jedem Etikettendruck folgende sechs Punkte prüfen.
- AP-Nummer vergeben und korrekt? Bescheid der LWK/BAWB vorliegen.
- Sulfit-Hinweis platziert? In Sichtbeziehung zur Verkehrsbezeichnung, korrekte Schriftgröße.
- Allergen-Deklaration vollständig? Alle Schönungsmittel mit allergenem Potenzial prüfen.
- Verkehrsbezeichnung formal korrekt? Qualitätsstufe, Rebsorte, Lage, Jahrgang.
- Füllmenge und Alkoholgehalt? Toleranz +/- 0,5 Vol-Prozent.
- Adresse Inverkehrbringer? Vollständig mit Straße, PLZ, Ort, Land.
Plus die EU-2024-Reform-Angaben (Zutaten + Nährwerte) — entweder direkt aufs Etikett oder per QR-Code-Pflichtinfo-Landing.
Rückenetikett Zeile für Zeile — ein vollständiges Beispiel
Ein Qualitätswein (0,75-L-Flasche, Verkauf in Deutschland und Österreich) braucht auf dem Rückenetikett in der Regel mehr Angaben als viele Winzer annehmen. Das folgende Beispiel zeigt alle Pflichtpositionen in der Reihenfolge, wie sie auf einem typischen Rückenetikett angeordnet sind — von oben nach unten.
Zeile 1 — Verkehrsbezeichnung (Wiederholung oder alleinige Platzierung)
Qualitätswein — Grüner Veltliner — Weingut Bergmann
Wenn das Hauptetikett die Verkehrsbezeichnung bereits vollständig zeigt, kann die Rückseite sie weglassen. Trägt nur das Rückenetikett die Angaben, muss sie hier vollständig stehen.
Zeile 2 — Jahrgang
2023
Pflicht bei Qualitätswein und Prädikatswein. Ausnahme: cuvée-artige NichtJahrgangsweine ohne Jahrgangsangabe.
Zeile 3 — AP-Nummer
A.P.Nr. 5 204 067 06 24
Format variiert je nach Bundesland — stets die vom Bescheid ausgestellte Nummer verwenden. In Österreich: Prüfnr. AT-2-24-NNNNN.
Zeile 4 — Sulfit-Hinweis
enthält Sulfite
Muss in direkter Sichtbeziehung zur Verkehrsbezeichnung stehen. Wenn das Rückenetikett die Hauptkennzeichnung trägt, gehört der Hinweis hier — nicht versteckt im Kleingedruckten. Schriftgröße min. 1,2 mm x-Höhe (bei Flaschen unter 80 cm² min. 0,9 mm).
Zeile 5 — Allergen-Deklaration (soweit zutreffend)
enthält Ei
Nur erforderlich, wenn Eiklar, Albumin oder Lysozym im Schönungsprozess verwendet wurde. Bentonit, Kieselsol und Gelatine (unter bestimmten Bedingungen) lösen keine Pflicht aus.
Zeile 6 — Alkoholgehalt
alc. 12,5 % vol
Toleranz ± 0,5 Vol.-Prozent. Schriftgröße min. 1,2 mm, direkt neben oder unter der Füllmenge.
Zeile 7 — Füllmenge
0,75 L
Pflicht nach Eichrecht (MessEG / Ö Messgesetz). Bei Nichtstandardgrößen (0,375 L, 1,0 L usw.) immer die tatsächliche Füllmenge angeben.
Zeile 8 — Inverkehrbringer
Weingut Bergmann · Mühlgasse 3 · 3491 Straß im Straßertale
Vollständige Adresse inkl. Land bei grenzüberschreitendem Handel. Kein Postfach, keine Abkürzungen, die den Absender verschleiern.
Zeile 9 — Energiewert (neu seit 8.12.2023)
Energie: 338 kJ / 81 kcal (pro 100 ml)
Der Energiewert muss seit der EU-Weinrecht-Reform (VO 2021/2117) auf dem physischen Etikett stehen — er darf nicht auf den QR-Code ausgelagert werden. Die ausführliche Nährwerttabelle (Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß) und die Zutatenliste dürfen dagegen per QR-Code zugänglich gemacht werden.
Zeile 10 — QR-Code (E-Label-Link)
[QR-Code] → hofwerk-weingut.at/etikett/gv-2023
Optional neben dem Energiewert, wenn Nährwertdetails und Zutaten ausgelagert werden. Der Link muss eine stabile, öffentlich zugängliche Landing ergeben — keine Login-Wall, kein „Coming soon”.
Zeile 11 — Grundpreis (PAngV / Ö PreisAngG)
(4,40 €/l)
Pflicht im Einzelhandel und Onlinehandel. Ausgenommen sind kleine Direktvermarkter, die ihren Wein überwiegend persönlich (Hofladen, Buschenschank, Weinfest) abgeben — §4 Abs. 3 PAngV nennt Winzer ausdrücklich. Im Onlineshop und bei Abgabe über Dritte (Händler, Messen mit SB-Bereich) entfällt die Ausnahme.
Das Rückenetikett ist damit das eigentliche Pflichtträger-Etikett. Hauptetikett und Rückenetikett werden von Kontrollbehörden immer gemeinsam bewertet — eine Information fehlt, wenn sie auf keinem der beiden Etiketten steht.
Nährwert und Zutaten beim Wein — die E-Label-Pflicht seit 2023
Die VO (EU) 2021/2117 gilt für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden. Für Bestände, die vor diesem Datum produziert und noch nicht etikettiert sind, gilt eine Übergangsfrist. Wer heute einen neuen Jahrgang abfüllt, muss die neuen Anforderungen vollständig erfüllen.
Was muss aufs physische Etikett — was darf in den QR?
| Angabe | Physisches Etikett | QR-Code / E-Label |
|---|---|---|
| Energiewert (kJ und kcal) | Pflicht | Nicht ausreichend allein |
| Fett, gesättigte Fettsäuren | Optional auf Etikett | Darf ausgelagert werden |
| Kohlenhydrate, Zucker | Optional auf Etikett | Darf ausgelagert werden |
| Eiweiß, Salz | Optional auf Etikett | Darf ausgelagert werden |
| Zutatenliste | Optional auf Etikett | Darf ausgelagert werden |
| Sulfit-Hinweis „enthält Sulfite” | Pflicht | Nicht ausreichend allein |
| Allergendeklaration | Pflicht | Nicht ausreichend allein |
Der Grundgedanke: Angaben, die unmittelbare Gesundheitsrelevanz haben (Energie, Allergene, Sulfite), bleiben auf dem Glas. Alles andere — die ausführliche Nährwerttabelle und die vollständige Zutatenliste — darf per QR-Code bereitgestellt werden, solange der QR-Code ohne Registrierung und ohne Einschränkung zugänglich ist.
Typische Zutaten eines Weißweins (für die E-Label-Landing) Eine vollständige Zutatenliste nach VO 2021/2117 kann für einen einfachen Grünen Veltliner so aussehen: Traubenmost (Grüner Veltliner), Schwefeldioxid. Bei Verwendung von Klarstellung mit Bentonit: Traubenmost (Grüner Veltliner), Bentonit, Schwefeldioxid. Reihenfolge nach abnehmendem Gewichtsanteil zum Zeitpunkt der Verwendung.
Energiewert richtig berechnen Der Energiewert ergibt sich aus Alkoholgehalt und Restsüße. Für trockene Weine gilt als Näherungsformel: Alkohol (% vol) × 5,6 kJ + Zucker (g/L) × 1,7 kJ = Energie pro 100 ml. Ein trockener Wein mit 12,5 % vol und 2 g/L Restzucker kommt auf rund 355 kJ / 85 kcal pro 100 ml. Wer sicher gehen will, lässt den Wert im Labor bestimmen oder nutzt die Berechnungstabellen der DWI oder der Weinmarktorganisation Austria.
Was tun, wenn der QR-Link wechselt?
Das E-Label muss dauerhaft unter dem auf dem Etikett aufgedruckten QR-Link erreichbar sein — solange Flaschen aus diesem Jahrgang im Verkehr sind. Domainwechsel, CMS-Umbau oder Löschung der Seite können eine Pflichtverletzung auslösen. Empfehlung: eigene Subdomain oder stabilen Pfadprefix wählen, z.B. etikett.weingut.at/2023-gv, und diesen über mehrere Jahre nicht umstrukturieren. Wer die QR-Code-Anforderungen im Detail kennt, vermeidet die häufigsten Link-Rot-Fallen.
Grundpreis und E-Label in einem Manche Winzer binden den Grundpreishinweis in den QR-Landing-Bereich ein — das ist zulässig, ersetzt aber nicht die Pflicht zur physischen Angabe im Onlineshop oder auf der Preisauszeichnung am Regal. Die PAngV-Ausnahme (§4 Abs. 3) für Direktvermarkter gilt nur, solange der Verkauf überwiegend persönlich erfolgt. Sobald ein nennenswerter Anteil über einen eigenen Onlineshop oder Plattformen läuft, entfällt die Ausnahme automatisch.
Was Hofwerk hier ergänzt
Wer die EU-2024-Reform-Pflicht zur Zutaten- und Nährwertangabe noch nicht durchgegangen ist, sollte das nachholen. Bei der Schriftgrößen-Prüfung bei kleinen Flaschen unter 80 cm2 gilt die Sonderregel — Sulfit-Hinweis kann auf 0,9 mm reduziert werden. Bei Allergenen allgemein findest du die 14 LMIV-Pflicht-Allergene mit Beispielen. Wer Fremdwein im Hofladen weiterverkauft, ist im Fremdwein-Etikett-Ratgeber zur Haftungsfrage informiert.