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AP-Nummer, Sulfit, Allergene — Wein-Etiketten-Pflichtangaben 2026

Was beim Weinetikett über die EU-2024-Reform hinaus Pflicht ist — AP-Nummer (amtliche Prüfungsnummer DE/AT), Sulfit-Hinweis ab 10mg/L und die Allergen-Deklaration.

Von Sascha Ardeleanu · ·

Auf jedem Qualitätswein-Etikett müssen AP-Nummer, Sulfit-Hinweis und Allergen-Deklaration vollständig und korrekt platziert sein. Die AP-Nummer (DE: bei der LWK beantragt, AT: beim BAWB) ist Pflicht für Qualitätswein und Prädikatswein. „Enthält Sulfite” ist ab 10 mg SO2/L Pflicht — das sind rund 95 % aller Weine. Wer mit Eiklar oder Hausenblase schönt, muss zusätzlich „enthält Ei” oder „enthält Fisch” angeben.

Wer als Winzer in DACH Etiketten druckt, kennt drei Pflichtangaben, die in jeder Kontrolle als erstes geprüft werden — die AP-Nummer (amtliche Prüfungsnummer), der Sulfit-Hinweis und die Allergen-Deklaration. Alle drei sind unabhängig von der EU-2024-Reform mit Zutaten- und Nährwerten verpflichtend. Wer hier Fehler macht, riskiert eine Beanstandung mit Etikett-Anpassungsfrist von 4-12 Wochen — und im Wiederholungsfall ein Bußgeld zwischen 100 und 5.000 Euro.

AP-Nummer — die Pflicht-ID des Qualitätsweins

Die amtliche Prüfungsnummer wird in Deutschland von der zuständigen Landwirtschaftskammer (LWK) vergeben, in Österreich vom Bundesamt für Weinbau (BAWB), in der Schweiz von der jeweiligen kantonalen Weinhandelskontrolle. Sie identifiziert eine konkrete Wein-Charge eindeutig — von der Lese bis zur Flasche.

Wann brauchst du eine AP-Nummer?

Wein-KategorieAP-NummerBemerkung
Qualitätswein (DE)PflichtAntrag bei LWK, sensorische + analytische Prüfung
Praedikatswein (DE)Pflichtinkl. Kabinett, Spätlese, Auslese etc.
Landwein (DE)Optionalnicht pflicht, viele Weingueter beantragen trotzdem
Deutscher Wein (DE)Neinunterer Tier, keine Prüfung
DAC + Qualitätswein (AT)PflichtAntrag bei BAWB
AOC SchweizPflichtkantonale Genehmigung

Antrag in DE: Antragsformular bei LWK einreichen mit Wein-Probe (typisch 4 Flaschen 0,75L). Sensorische Prüfung dauert 2-6 Wochen, analytische Prüfung (chemisches Labor) parallel. AP-Nummer wird per Bescheid zugestellt, Format DE-LWK-NNNNNN-NNN.

Antrag in AT: Antrag bei BAWB Klosterneuburg. AP-Nummer-Format AT-NNNNN-NNN. Prüfung typisch 3-8 Wochen.

Auf dem Etikett steht die AP-Nummer typischerweise oberhalb oder unterhalb der Verkehrsbezeichnung, in derselben Schriftgröße wie die Pflichtangaben. Sie muss lesbar, dauerhaft und an gut sichtbarer Stelle angebracht sein.

Sulfit-Hinweis — die häufigste Stolperfalle

Sulfit (SO2) ist im Weinbau Standard — sowohl zur mikrobiologischen Stabilisierung wie zur Konservierung. Die Pflicht zur Deklaration tritt ab einer Konzentration von 10 mg pro Liter ein. Bei rund 95 Prozent aller Weine ist diese Schwelle überschritten.

Zulässige Formulierungen nach Anhang VI LMIV:

  • enthält Sulfite
  • enthält Schwefeldioxid
  • enthält Sulfit
  • contains sulphites (bei mehrsprachiger Etikettierung)

Wo muss der Hinweis stehen?

  • In Sichtbeziehung zur Verkehrsbezeichnung — d.h. auf demselben Etikett oder direkt im Sichtfeld
  • In derselben Schriftgröße wie die Mindestangaben (1,2 mm x-Höhe Standard, 0,9 mm bei Flaschen unter 80 cm2)
  • Lesbar und nicht durch andere Elemente verdeckt

Was sind typische Fehler?

  • Hinweis auf dem Rückenetikett aber nicht im Sichtbereich zur Bezeichnung
  • Schriftgröße zu klein (unter 1,2 mm)
  • Nur englisch contains sulphites bei rein DACH-Vermarktung — zulässig nur als Zusatz zur deutschen Angabe
  • Falsche Formulierung wie SO2-haltig — nicht zulässig

Bio-Wein und Sulfit: Bio-Weine haben niedrigere Sulfit-Grenzwerte (Rotwein 100 mg/L, Weisswein 150 mg/L gegenüber 150/200 konventionell). Der Sulfit-Hinweis-Pflichtgrenzwert von 10 mg/L bleibt aber gleich — Bio-Weine mit 30-80 mg/L müssen also weiterhin den Hinweis tragen.

Allergen-Deklaration — der vergessene Punkt

Wein gilt als sortenrein und fällt nicht unter die allgemeine Zutaten-Pflicht der LMIV (Artikel 16 Absatz 4). Dennoch ist die Allergen-Deklaration nach Artikel 9 Absatz 1 lit. c verpflichtend — wenn Schönungsmittel mit allergenem Potenzial verwendet wurden und Restspuren nachweisbar sind.

Pflicht-Allergene im Wein-Kontext:

SchönungsmittelAllergenPflichtangabe
Eiklar, AlbuminEienthält Ei oder enthält Eiweiß
LysozymEienthält Ei oder enthält Lysozym
Casein, KaseinatMilchenthält Milch oder enthält Milcheiweiss
HausenblaseFischenthält Fisch oder enthält Hausenblase
Bentonit, Gelatine, Kieselsolkeinenicht Allergen, keine Pflicht
Vegane Schönungkeineoptional Hinweis vegan

Restspuren-Nachweis: Bei modernen Schönungsverfahren (z.B. Bentonit-Coagulation, Filtration) sind Eiklar- und Hausenblase-Restspuren oft unter 0,5 mg/L — technisch nicht mehr nachweisbar. Trotzdem ist die Pflichtangabe verbindlich, wenn das Schönungsmittel im Prozess verwendet wurde — der Nachweis ist nicht die Voraussetzung.

Vegan-Zertifizierte Weine haben keine tierischen Schönungsmittel und sind von der Allergen-Pflicht ausgenommen. V-Label oder Vegan-Zertifizierung (EVE/Bio.cert) ist Marketing-Hebel.

Wo all das zusammen aufs Etikett kommt

Beispiel-Block für ein Qualitätswein-Hauptetikett (Deutsch, 0,75 L Flasche).

[Wein-Name / Lage]
[Jahrgang]                 (Pflicht)
[Verkehrsbezeichnung]      (Pflicht — Qualitätswein, Rebsorte, Weingut)
                           
A.P.Nr. DE-LWK-123456-789  (Pflicht — Qualitätswein)
                           
enthält Sulfite           (Pflicht — wenn SO2 > 10 mg/L)
enthält Ei                (Pflicht — wenn Eiklar-Schönung)
                           
0,75 L                     (Pflicht — Füllmenge)
alc 12,5 % vol             (Pflicht — Alkoholgehalt)
                           
Weingut Müller            (Pflicht — Inverkehrbringer-Adresse)
A-2483 Ebenfurth

Die EU-2024-Reform-Pflichtangaben (Zutaten + Nährwerte) können entweder auf dem Etikett selbst oder per QR-Code auf eine externe Pflichtinfo-Landing — siehe QR-Code-Ratgeber.

Typische Beanstandungen — und wie du sie vermeidest

Aus den Kontrollberichten der LWK Rheinland-Pfalz und AGES Österreich 2024 lassen sich drei häufigste Fehler-Cluster ableiten.

1. AP-Nummer fehlt oder ist falsch zugeordnet. Beispiel — Etikett wird in größerer Vorab-Bestellung gedruckt, AP-Nummer wird später erteilt aber nicht nachgedruckt. Beanstandung. Lösung — AP-Nummer-Streifen separat drucken und beim Abfüllen aufkleben, oder AP-Nummer erst nach Eingang für den nächsten Druck.

2. Sulfit-Hinweis zu klein oder versteckt. Beispiel — Hinweis nur auf dem Rückenetikett, das vom Verbraucher beim Kauf nicht eingesehen wird. Beanstandung wegen fehlender Sichtbeziehung. Lösung — Hinweis auf Hauptetikett, klar lesbar in Standard-Schriftgröße 1,2 mm.

3. Allergen-Deklaration fehlt bei Eiklar-Schönung. Beispiel — Weingut schönt traditionell mit Eiklar, denkt aber das Schönungsmittel sei nach Filtration weg und gibt es nicht an. Stichprobe-Beanstandung. Lösung — Schönungsprotokoll führen und alle Allergen-relevanten Stoffe aufs Etikett.

Pre-Druck-Checkliste

Vor jedem Etikettendruck folgende sechs Punkte prüfen.

  1. AP-Nummer vergeben und korrekt? Bescheid der LWK/BAWB vorliegen.
  2. Sulfit-Hinweis platziert? In Sichtbeziehung zur Verkehrsbezeichnung, korrekte Schriftgröße.
  3. Allergen-Deklaration vollständig? Alle Schönungsmittel mit allergenem Potenzial prüfen.
  4. Verkehrsbezeichnung formal korrekt? Qualitätsstufe, Rebsorte, Lage, Jahrgang.
  5. Füllmenge und Alkoholgehalt? Toleranz +/- 0,5 Vol-Prozent.
  6. Adresse Inverkehrbringer? Vollständig mit Straße, PLZ, Ort, Land.

Plus die EU-2024-Reform-Angaben (Zutaten + Nährwerte) — entweder direkt aufs Etikett oder per QR-Code-Pflichtinfo-Landing.

Rückenetikett Zeile für Zeile — ein vollständiges Beispiel

Ein Qualitätswein (0,75-L-Flasche, Verkauf in Deutschland und Österreich) braucht auf dem Rücken­etikett in der Regel mehr Angaben als viele Winzer annehmen. Das folgende Beispiel zeigt alle Pflicht­positionen in der Reihenfolge, wie sie auf einem typischen Rücken­etikett angeordnet sind — von oben nach unten.

Zeile 1 — Verkehrsbezeichnung (Wiederholung oder alleinige Platzierung) Qualitätswein — Grüner Veltliner — Weingut Bergmann Wenn das Hauptetikett die Verkehrs­bezeichnung bereits vollständig zeigt, kann die Rückseite sie weglassen. Trägt nur das Rücken­etikett die Angaben, muss sie hier vollständig stehen.

Zeile 2 — Jahrgang 2023 Pflicht bei Qualitätswein und Prädikats­wein. Ausnahme: cuvée-artige Nicht­Jahrgangsweine ohne Jahrgangs­angabe.

Zeile 3 — AP-Nummer A.P.Nr. 5 204 067 06 24 Format variiert je nach Bundesland — stets die vom Bescheid ausgestellte Nummer verwenden. In Österreich: Prüfnr. AT-2-24-NNNNN.

Zeile 4 — Sulfit-Hinweis enthält Sulfite Muss in direkter Sichtbeziehung zur Verkehrs­bezeichnung stehen. Wenn das Rücken­etikett die Hauptkennzeichnung trägt, gehört der Hinweis hier — nicht versteckt im Kleingedruckten. Schrift­größe min. 1,2 mm x-Höhe (bei Flaschen unter 80 cm² min. 0,9 mm).

Zeile 5 — Allergen-Deklaration (soweit zutreffend) enthält Ei Nur erforderlich, wenn Eiklar, Albumin oder Lysozym im Schönungs­prozess verwendet wurde. Bentonit, Kieselsol und Gelatine (unter bestimmten Bedingungen) lösen keine Pflicht aus.

Zeile 6 — Alkoholgehalt alc. 12,5 % vol Toleranz ± 0,5 Vol.-Prozent. Schrift­größe min. 1,2 mm, direkt neben oder unter der Füll­menge.

Zeile 7 — Füllmenge 0,75 L Pflicht nach Eich­recht (MessEG / Ö Mess­gesetz). Bei Nicht­standard­größen (0,375 L, 1,0 L usw.) immer die tatsächliche Füll­menge angeben.

Zeile 8 — Inverkehrbringer Weingut Bergmann · Mühlgasse 3 · 3491 Straß im Straßertale Vollständige Adresse inkl. Land bei grenzüberschreitendem Handel. Kein Postfach, keine Abkürzungen, die den Absender verschleiern.

Zeile 9 — Energiewert (neu seit 8.12.2023) Energie: 338 kJ / 81 kcal (pro 100 ml) Der Energiewert muss seit der EU-Weinrecht-Reform (VO 2021/2117) auf dem physischen Etikett stehen — er darf nicht auf den QR-Code ausgelagert werden. Die ausführliche Nährwert­tabelle (Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß) und die Zutaten­liste dürfen dagegen per QR-Code zugänglich gemacht werden.

Zeile 10 — QR-Code (E-Label-Link) [QR-Code] → hofwerk-weingut.at/etikett/gv-2023 Optional neben dem Energiewert, wenn Nährwert­details und Zutaten aus­gelagert werden. Der Link muss eine stabile, öffentlich zugängliche Landing ergeben — keine Login-Wall, kein „Coming soon”.

Zeile 11 — Grundpreis (PAngV / Ö PreisAngG) (4,40 €/l) Pflicht im Einzel­handel und Online­handel. Ausgenommen sind kleine Direkt­vermarkter, die ihren Wein überwiegend persönlich (Hof­laden, Buschenschank, Wein­fest) abgeben — §4 Abs. 3 PAngV nennt Winzer ausdrücklich. Im Online­shop und bei Abgabe über Dritte (Händler, Messen mit SB-Bereich) entfällt die Ausnahme.

Das Rücken­etikett ist damit das eigentliche Pflicht­träger-Etikett. Hauptetikett und Rücken­etikett werden von Kontroll­behörden immer gemeinsam bewertet — eine Information fehlt, wenn sie auf keinem der beiden Etiketten steht.

Nährwert und Zutaten beim Wein — die E-Label-Pflicht seit 2023

Die VO (EU) 2021/2117 gilt für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden. Für Bestände, die vor diesem Datum produziert und noch nicht etikettiert sind, gilt eine Über­gangs­frist. Wer heute einen neuen Jahrgang abfüllt, muss die neuen Anforderungen vollständig erfüllen.

Was muss aufs physische Etikett — was darf in den QR?

AngabePhysisches EtikettQR-Code / E-Label
Energiewert (kJ und kcal)PflichtNicht ausreichend allein
Fett, gesättigte FettsäurenOptional auf EtikettDarf ausgelagert werden
Kohlenhydrate, ZuckerOptional auf EtikettDarf ausgelagert werden
Eiweiß, SalzOptional auf EtikettDarf ausgelagert werden
Zutaten­listeOptional auf EtikettDarf ausgelagert werden
Sulfit-Hinweis „enthält Sulfite”PflichtNicht ausreichend allein
Allergen­deklarationPflichtNicht ausreichend allein

Der Grundgedanke: Angaben, die unmittelbare Gesundheits­relevanz haben (Energie, Allergene, Sulfite), bleiben auf dem Glas. Alles andere — die ausführliche Nährwert­tabelle und die vollständige Zutaten­liste — darf per QR-Code bereit­gestellt werden, solange der QR-Code ohne Registrierung und ohne Einschränkung zugänglich ist.

Typische Zutaten eines Weißweins (für die E-Label-Landing) Eine vollständige Zutaten­liste nach VO 2021/2117 kann für einen einfachen Grünen Veltliner so aussehen: Traubenmost (Grüner Veltliner), Schwefeldioxid. Bei Verwendung von Klar­stellung mit Bentonit: Traubenmost (Grüner Veltliner), Bentonit, Schwefeldioxid. Reihenfolge nach abnehmendem Gewichts­anteil zum Zeit­punkt der Verwendung.

Energiewert richtig berechnen Der Energiewert ergibt sich aus Alkohol­gehalt und Rest­süße. Für trockene Weine gilt als Näherungs­formel: Alkohol (% vol) × 5,6 kJ + Zucker (g/L) × 1,7 kJ = Energie pro 100 ml. Ein trockener Wein mit 12,5 % vol und 2 g/L Restzucker kommt auf rund 355 kJ / 85 kcal pro 100 ml. Wer sicher gehen will, lässt den Wert im Labor bestimmen oder nutzt die Berechnungs­tabellen der DWI oder der Wein­marktorganisation Austria.

Was tun, wenn der QR-Link wechselt? Das E-Label muss dauerhaft unter dem auf dem Etikett aufgedruckten QR-Link erreichbar sein — solange Flaschen aus diesem Jahrgang im Verkehr sind. Domain­wechsel, CMS-Umbau oder Löschung der Seite können eine Pflicht­verletzung auslösen. Empfehlung: eigene Subdomain oder stabilen Pfad­prefix wählen, z.B. etikett.weingut.at/2023-gv, und diesen über mehrere Jahre nicht umstrukturieren. Wer die QR-Code-Anforderungen im Detail kennt, vermeidet die häufigsten Link-Rot-Fallen.

Grundpreis und E-Label in einem Manche Winzer binden den Grundpreis­hinweis in den QR-Landing-Bereich ein — das ist zulässig, ersetzt aber nicht die Pflicht zur physischen Angabe im Online­shop oder auf der Preis­auszeichnung am Regal. Die PAngV-Ausnahme (§4 Abs. 3) für Direkt­vermarkter gilt nur, solange der Verkauf über­wiegend persönlich erfolgt. Sobald ein nennenswerter Anteil über einen eigenen Online­shop oder Plattformen läuft, entfällt die Ausnahme automatisch.

Was Hofwerk hier ergänzt

Wer die EU-2024-Reform-Pflicht zur Zutaten- und Nährwertangabe noch nicht durchgegangen ist, sollte das nachholen. Bei der Schriftgrößen-Prüfung bei kleinen Flaschen unter 80 cm2 gilt die Sonderregel — Sulfit-Hinweis kann auf 0,9 mm reduziert werden. Bei Allergenen allgemein findest du die 14 LMIV-Pflicht-Allergene mit Beispielen. Wer Fremdwein im Hofladen weiterverkauft, ist im Fremdwein-Etikett-Ratgeber zur Haftungsfrage informiert.

Häufige Fragen

Was ist die AP-Nummer und brauche ich sie?
AP-Nummer = amtliche Prüfungsnummer. In DE pro Wein-Charge bei LWK beantragt, in AT beim BAWB. Pflicht für Qualitätswein und Praedikatswein. Ohne AP-Nummer kein Verkehr als Qualitätswein. Steht auf jeder Flasche und ermöglicht die Rückverfolgung.
Wann muss enthält Sulfite aufs Etikett?
Sobald die Schwefeldioxid-Konzentration (SO2) im fertigen Wein 10 mg pro Liter überschreitet — was in der Praxis bei rund 95 Prozent aller Weine der Fall ist. Sulfit wird sowohl zur Stabilisierung beim Ausbau eingesetzt als auch natürlich durch Hefe-Gärung produziert. Die Angabe enthält Sulfite oder enthält Schwefeldioxid muss klar lesbar in Sichtbeziehung zur Verkehrsbezeichnung stehen.
Brauche ich bei Bio-Wein extra Angaben?
Ja. Bio-Wein muss die EU-Bio-Logo zusätzlich auf dem Etikett tragen und die Kontrollstelle-Nummer angeben. Bei Bio-Weinen sind die Sulfit-Schwellen niedriger (100 mg/L Rotwein gegen 150 konventionell, 150 vs 200 bei Weisswein). Das ändert aber nichts am Sulfit-Hinweis-Pflichtgrenzwert von 10 mg/L — der bleibt gleich.
Welche Allergene sind im Wein deklarationspflichtig?
Wenn Schönungsmittel auf Basis von Ei, Milch oder Hausenblase verwendet wurden und Restspuren nachweisbar sind, müssen Eiweiß, Milcheiweiss oder Fisch in der Allergen-Liste stehen. Allergen-Deklaration nach LMIV Artikel 9 verbindlich. Vegan-zertifizierte Weine ohne tierische Schönungsmittel sind ausgenommen.

Quellen

  1. VO (EU) 2021/2117 Weinrecht-Reform Zutaten Nährwerte
  2. VO (EG) Nr. 607/2009 EU-Weinrecht Bezeichnungen
  3. Deutsches Weinrecht WeinV
  4. Österreichisches Weingesetz 2009
  5. VO (EU) Nr. 1169/2011 LMIV Allergen-Pflicht
  6. BMLEH Wein-Pflichtangaben
  7. DWI Deutsches Weininstitut Pflichtangaben
  8. OEWM Österreich Wein Marketing Pflichtangaben
  9. LWK Rheinland-Pfalz AP-Nummer Antragsverfahren
  10. Schweizerische Weinhandelskontrolle

Eigene Beobachtung: Eine Auswertung der öffentlichen Beanstandungsstatistik 2024 der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zeigt, dass bei Hofwein-Etiketten drei Pflichtangaben besonders häufig fehlerhaft sind. Die AP-Nummer fehlt oder ist nicht eindeutig zugeordnet in rund 22 Prozent der kontrollierten Etiketten. Der Sulfit-Hinweis enthält Sulfite ist in rund 14 Prozent der Fälle nicht korrekt platziert oder zu klein gedruckt. Die Allergen-Deklaration auf Eiweiß oder Milcheiweiss bei Schönungsmitteln fehlt bei rund 8 Prozent der Etiketten — obwohl rein technisch betrachtet noch immer rund 60 Prozent der Weingueter mit Hausenblase oder Eiklar schönen.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Vor Druckfreigabe einer neuen Etiketten-Serie empfehlen wir eine Prüfung durch deine zuständige Lebensmittelaufsicht oder einen Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Verordnungen: 20. Juni 2026.