„Mit Rohmilch hergestellt” ist keine freiwillige Marketing-Aussage, sondern eine harte Kennzeichnungspflicht nach VO (EG) 853/2004 — sie gilt für jeden Käse, dessen Milch bei der Herstellung nicht über 40 °C erhitzt wurde. Die Pflicht greift unabhängig von Reifedauer und Käseart, und bei loser Ware an der Theke reicht ein Aushang am Verkaufsort.
Bei rund einem Viertel der DACH-Hofkäsereien fehlt der Pflicht-Hinweis „mit Rohmilch hergestellt” auf dem Etikett — entweder ganz oder nur in der Online-Shop-Beschreibung statt am Produkt selbst. Was viele für eine freiwillige Marketing-Information halten, ist tatsächlich eine harte Kennzeichnungspflicht aus EU-Hygiene-Verordnung 853/2004. Wer sie umgeht, riskiert Beanstandungen + Bußgelder.
Pflicht oder Empfehlung — die rechtliche Klarstellung
Die Frage „muss das wirklich aufs Etikett?” wird im Direktvermarkter-Alltag erstaunlich oft gestellt — und die Antwort ist eindeutig: Pflicht, nicht Empfehlung. Maßgeblich ist VO (EG) Nr. 853/2004, Anhang III Abschnitt IX Kapitel IV. Dort steht klar: bei Erzeugnissen aus Rohmilch, deren Herstellungsprozess keine Wärmebehandlung umfasst, muss der Hinweis „mit Rohmilch hergestellt” angegeben werden.
Die Pflicht greift unabhängig von der Reifedauer, der Käseart (Hart-, Schnitt-, Weichkäse), der Vermarktungsmenge oder ob du Bio bist. Sie greift auch unabhängig davon, ob du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz produzierst — alle drei Länder haben die EU-Regelung umgesetzt:
| Land | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| DE | Tier-LMHV § 17 + VO 853/2004 |
| AT | Rohmilchverordnung § 5 + VO 853/2004 |
| CH | EDI-Verordnung Lebensmittel tierischer Herkunft — vergleichbare Anforderung |
Anders als bei der Marmelade- oder Honig-Reform am 14. Juni 2026 gibt es bei Rohmilchkäse keinen neuen Stichtag — die Pflicht besteht seit Inkrafttreten von 853/2004 (also seit 2006). Wer sie heute nicht umsetzt, hatte schon 19 Jahre Zeit das nachzuholen.
Eine kompakte Übersicht der weiteren Käse-Pflichtangaben (Verkehrsbezeichnung, Fettstufe, Reifegrad, Identitätskennzeichen) steht im Ratgeber Pflichtangaben Käse Direktvermarkter.
Die 40-Grad-Schwelle — wann ist Käse rechtlich „Rohmilchkäse”?
Der entscheidende technische Schwellenwert ist die Erhitzungstemperatur der Ausgangsmilch: wenn die Milch bei der Herstellung nicht über 40 °C erwärmt oder gleichwertig physikalisch/chemisch behandelt wurde, gilt das Endprodukt rechtlich als Rohmilcherzeugnis. Die Verbraucherzentrale Bayern und Lebensmittelklarheit.de erklären die Schwelle für Verbraucher entsprechend.
Praktisch bedeutet das:
- Pasteurisierte Milch (typisch 72-75 °C, 15-30 Sekunden) → kein Rohmilchhinweis nötig
- Thermisierte Milch (typisch 57-68 °C) → kein Rohmilchhinweis nötig
- Auf 38-39 °C erwärmte Milch zur Käsereibereitung → Rohmilchhinweis Pflicht (unter 40 °C-Schwelle)
- Naturbelassene Milch direkt aus dem Tank → Rohmilchhinweis Pflicht
Bei vielen traditionellen DACH-Käsesorten ist die Erwärmungstemperatur strukturell unter 40 °C — Bergkäse, Bergkäse-Hartkäse, Almkäse, viele klassische Rohmilch-Bergkäsereien arbeiten mit 32-38 °C zur Lab-Optimierung. Wenn du im Zweifel bist: dein Käserei-Prozessbuch schaut sich jeder Lebensmittelaufsichts-Inspektor an, dort steht die Maximaltemperatur dokumentiert.
Wo der Hinweis stehen muss — bei Verpackung und an der Theke
Hier passieren die meisten praktischen Fehler. Hofkäsereien haben den Hinweis oft in der Online-Shop-Beschreibung stehen — was nichts wert ist, weil das nicht das Etikett ist. Die Pflicht greift produktbezogen am Verkaufsort.
| Vertriebsweg | Wo der Hinweis stehen muss |
|---|---|
| Vorverpackter Käse (Glas, Vakuum, Folie) | Direkt aufs Etikett, im LMIV-Pflichtangabenblock |
| Lose Ware an der Käsetheke | Schild oder Aushang direkt an der Ware, gut sichtbar für Kunden vor dem Kaufentschluss |
| Lose Ware Selbstbedienung (Hofladen-Korb) | Schild oder Aushang am Korb / Regal |
| Online-Shop | Im Produkt-Listing als Pflicht-Information UND auf dem physischen Etikett der ausgelieferten Ware |
| Marktstand | Schild an der Auslage; kann mobil sein |
Das Merkblatt Käsekennzeichnung des Landkreises Osnabrück formuliert es klassisch: „Bei Käse der aus nicht über 40 °C erwärmter Milch hergestellt wurde, muss der Hinweis ‚mit Rohmilch hergestellt’ angegeben werden.” Das gilt für alle Vertriebsformen.
Plus: nach LMIV Art. 13 gilt die Schriftgrößen-Regel — mindestens 1,2 mm x-Höhe, bei kleinen Verpackungen unter 80 cm² mindestens 0,9 mm. Der Hinweis darf nicht in winziger Fußnotenschrift versteckt sein. Eine genauere Pflichtangaben-Übersicht inklusive Allergen-Hervorhebung steht im LMIV-Ratgeber.
Häufige Fehler aus der DACH-Käsereipraxis
Die häufigsten Beanstandungen aus Lebensmittelaufsichts-Berichten und Verbraucherschutz-Hinweisen sind erstaunlich konsistent:
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„Rohmilch” steht im Werbetext, aber nicht aufs Etikett. „Hier kommt unser Rohmilchkäse direkt vom Almabtrieb” reicht nicht. Der formale Hinweis „mit Rohmilch hergestellt” muss im Pflichtangabenblock erscheinen.
-
Hinweis fehlt bei loser Ware komplett. Die Käserei verkauft an der Hofladentheke und glaubt, „mündlich auf Nachfrage” reicht. Das tut es nicht — das Schild gehört direkt an die Ware, BEVOR der Kunde fragt.
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„Aus Heumilch” wird mit „aus Rohmilch” verwechselt. Heumilch und Rohmilchkäse sind zwei verschiedene Konzepte: Heumilch beschreibt die Fütterung der Kühe (kein Silofutter), Rohmilch beschreibt die Wärmebehandlung der Milch. Eine Heumilch kann pasteurisiert sein, ein Rohmilchkäse muss nicht aus Heumilch sein. Wer Heumilch-Rohmilchkäse verkauft, braucht beide Hinweise.
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Hinweis im falschen Block. „mit Rohmilch hergestellt” gehört in die Pflichtangaben — nicht in die Marketing-Texte über dem Etikett. Lebensmittelaufsicht prüft strukturierte Position.
-
Mischkäsesortimente unsauber gekennzeichnet. Wenn du im Hofladen sowohl Rohmilch- als auch Pasteurisierten-Käse anbietest, müssen die Schilder klar zugeordnet sein. Ein Sammelschild „Hofkäse” reicht nicht.
Der Listerien-Aspekt sollte nicht ignoriert werden: die AGES nennt Rohmilchkäse als Produkt, bei dem Listerien-Risiken nicht ausgeschlossen werden können. Die Kennzeichnung ist also nicht nur Bürokratie, sondern echte Verbraucher-Information für Risikogruppen (Schwangere, Immunsupprimierte). Eine Hygiene-Schulung dazu ist in DACH alle 2 Jahre vorgeschrieben — Details zur Schulungs-Pflicht kommen in einem separaten Ratgeber.
Mini-Cases aus der Hof-Praxis
Case 1 — Vorarlberger Bergkäse vom Almbauern Rohmilch aus eigenen Kühen, Erwärmung bei der Käsebereitung auf 36 °C. Reifedauer 8 Monate, Verkauf vorverpackt + lose. Pflicht-Hinweis „mit Rohmilch hergestellt” muss aufs Vakuum-Etikett UND auf das Schild bei der Theke. Marketing-Begriff „Rohmilchkäse aus eigener Bergmilch” zusätzlich erlaubt.
Case 2 — Frischkäse aus pasteurisierter Hofmilch Hofmolkerei pasteurisiert die Milch bei 73 °C, daraus Frischkäse. Kein Rohmilchhinweis nötig — normale LMIV-Pflichtangaben (Verkehrsbezeichnung, Fettstufe, MHD, Allergene) reichen aus. Wer „Frischkäse aus Hofmilch” auf das Etikett schreibt, macht alles richtig solange er nicht „Rohmilch-Frischkäse” suggeriert.
Case 3 — Mischkäsesortiment im Hofladen Hofladen verkauft 5 Käsesorten: 3 davon aus Rohmilch (Bergkäse, Schnittkäse, Weichkäse), 2 aus pasteurisierter Milch (Frischkäse, Camembert-Stil). Pflicht: drei Schilder bei den Rohmilch-Sorten mit „mit Rohmilch hergestellt”. Sammelschild „Hofkäse” oben drüber reicht nicht — die Zuordnung muss pro Sorte klar sein.
Was du jetzt konkret tun solltest
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge:
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Prozess-Check (10 Min): Welche deiner Käsesorten werden bei der Herstellung über 40 °C erhitzt, welche nicht? Pasteurisierte Käse brauchen den Hinweis nicht, alle anderen schon. Liste pro Sorte.
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Etiketten + Schilder-Inventur (30 Min): Bei jeder Rohmilch-Sorte prüfen ob „mit Rohmilch hergestellt” wirklich am Etikett (vorverpackt) oder am Verkaufsschild (lose) steht. Zusätzlich: Schriftgröße ≥1,2 mm. Wenn nicht: nachbessern.
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Online-Shop-Listings prüfen: Pflicht-Information muss auch dort erscheinen, nicht nur im Marketing-Text. Plus: das physisch ausgelieferte Etikett muss den Hinweis tragen — der Online-Shop ersetzt das nicht.
Wer eine Käserei-Prozess-Aufzeichnung führt: dokumentiere die Maximaltemperatur pro Sorte. Bei einer Lebensmittelaufsichts-Kontrolle ist das die wichtigste Frage. Eine Rückverfolgbarkeits-Liste hilft auch beim parallelen Allergen-Management — die Allergene-Aufstrich-Pflicht gilt parallel zur Rohmilch-Kennzeichnung.
Quellen + Weiterführendes
- VO (EG) Nr. 853/2004 — Anhang III Abschnitt IX Kapitel IV regelt den Rohmilchhinweis
- VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) — Schriftgrößen + Pflichtangaben-Block
- DE: Tier-LMHV § 17 — nationale Umsetzung Rohmilch
- AT: Rohmilchverordnung § 5 — österreichische Umsetzung
- Verbraucherzentrale Bayern — Rohmilchkäse erkennen
- Lebensmittelklarheit.de — Bergkäse aus Rohmilch
- Landkreis Osnabrück — Käsekennzeichnungs-Merkblatt
- AGES Listerien-Risiko Rohmilchkäse
- Ratgeber: Pflichtangaben Käse Direktvermarkter — vollständige Käse-Etiketten-Pflichten