Hofwerk · Etiketten
Starten
■ Produkt-Spezifika sirup

Sirup-Etiketten: Pflichtangaben für Holunder- & Fruchtsirup

Sirup-Etiketten richtig kennzeichnen: wann 'Fruchtsirup' erlaubt ist, warum Zucker zuerst steht, die QUID-Pflicht bei Fruchtnamen und die Direktvermarkter-Nährwert-Ausnahme.

Von Sascha Ardeleanu · ·

Auf ein Sirup-Etikett gehören Bezeichnung, Zutatenverzeichnis (mit Zucker meist an erster Stelle), die QUID-Mengenangabe bei Fruchtnamen, Nettofüllmenge, MHD, Loskennzeichnung und Hersteller. Der teuerste Fehler ist die Bezeichnung: Holunderblütensirup darf nicht „Fruchtsirup” heißen (Blüten liefern keinen Fruchtsaft), und „Fruchtsirup” ist nur ab 35 Prozent Fruchtsaft erlaubt.

Holundersirup, Himbeersirup, Holunderblütensirup: Sirup ist ein margenstarkes Hofladen-Produkt - und eines mit einer kniffligen Bezeichnungs- und QUID-Logik. Anders als Saft ist Sirup ein konzentriertes Zuckererzeugnis zum Verdünnen. Dieser Spoke aus dem Hub Flaschen-Etiketten selbst gestalten klärt, was bei Sirup gilt.

Die Pflichtangaben auf der Sirupflasche

Sirup fällt unter die LMIV (VO 1169/2011). Pflicht sind:

  1. Bezeichnung (siehe nächster Abschnitt)
  2. Zutatenverzeichnis in absteigender Menge
  3. QUID-Mengenangabe, wenn die Frucht im Namen steht
  4. Nettofüllmenge
  5. Mindesthaltbarkeitsdatum
  6. Loskennzeichnung
  7. Name und Anschrift des Herstellers

Empfehlenswert, aber keine harte Pflicht: ein Dosier- und Lagerhinweis.

Die Bezeichnung: Fruchtsirup, Getränkesirup oder Blütensirup

Hier entscheidet sich die Rechtssicherheit. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte darf sich nur Fruchtsirup nennen, was mindestens 35 Prozent Fruchtsaft und mindestens 65 Prozent lösliche Trockenmasse (Zucker) enthält - und ohne Konservierungs- und Farbstoffe auskommt.

  • Himbeersirup mit 40 % Himbeersaft → „Fruchtsirup” oder „Himbeersirup” erlaubt
  • Sirup mit nur 10-34 % Fruchtsaft → beschreibend „Getränkesirup mit Himbeergeschmack”
  • Holunderblütensirup → Blüten sind keine Früchte, kein Fruchtsaft. Korrekt ist „Holunderblütensirup” oder „Sirup mit Holunderblütengeschmack” - niemals „Fruchtsirup”.

Der Begriff „Getränkesirup” ist rechtlich nicht definiert, darf aber nicht täuschen. (Hinweis: In Österreich können abweichende Mindestwerte für „Fruchtsirup” gelten - im Zweifel die heimische Landwirtschaftskammer fragen.)

Zucker zuerst - das Zutatenverzeichnis

Bei Sirup ist Zucker meist die größte Position und steht daher an erster Stelle, gefolgt von Wasser und dann Fruchtsaft oder Blütenauszug. Zucker an zweite Stelle zu schieben oder als „Rübenzucker” zu verschleiern ist ein Kennzeichnungsfehler. Zusatzstoffe brauchen ihren Klassennamen, etwa „Säuerungsmittel: Zitronensäure”.

QUID - die vergessene Prozentangabe

Sobald eine Frucht in der Bezeichnung steht oder bildlich hervorgehoben ist, verlangt Artikel 22 LMIV die Mengenkennzeichnung (QUID): der Prozentanteil der Frucht, etwa „Himbeersaft 40 %”. Die Angabe steht bei der Bezeichnung oder im Zutatenverzeichnis. Das ist die am häufigsten vergessene Pflicht bei Frucht- und Holundersirup. Rechenbeispiele im Artikel zur QUID-Berechnung.

Nährwerte und die Direktvermarkter-Ausnahme

Grundsätzlich ist eine Nährwerttabelle Pflicht. Für handwerklich in kleinen Mengen direkt vermarktete Erzeugnisse greift die Ausnahme nach LMIV Anhang V Nr. 19 - lokal, kleine Mengen, direkter Verkauf. Wer am Hof verkauft, kann die Tabelle weglassen; beim Online-Verkauf gilt die Ausnahme nicht. Da Sirup sehr zuckerreich ist, ist eine freiwillige Angabe oft trotzdem ein Vertrauenssignal.

Verdünnungs- und Lagerhinweis

„Zum Verdünnen mit Wasser” ist keine eigene Pflichtangabe, fällt aber unter die notwendigen Verwendungshinweise nach Artikel 9 LMIV - ein unverdünnt missverstandener Sirup könnte als irreführend gelten. In der Praxis gehört ein Dosierhinweis wie „1 Teil Sirup auf 6 Teile Wasser” dazu, ebenso „nach dem Öffnen kühl lagern”.

Allergene und Konservierung

Frucht- und Blütensirupe enthalten meist keines der 14 Allergene. Achtung bei zwei Zusatzstoffen: Sulfite sind ab 10 mg/l als „enthält Sulfite” zu kennzeichnen (etwa bei geschwefelten Auszügen), und Benzoesäure als Konservierungsstoff muss deklariert werden - in echtem Fruchtsirup nach Leitsätzen ist sie ohnehin verboten.

Schriftgröße

Pflichtangaben mindestens 1,2 mm x-Höhe, bei Flächen unter 80 cm² 0,9 mm. Die Nennfüllmenge folgt der Fertigpackungsverordnung § 38: bei einer 500-ml-Flasche 4 mm Ziffernhöhe. Der Schriftgrößen-Tester rechnet pro Angabe nach.

So sieht ein vollständiges Holundersirup-Etikett aus — Zeile für Zeile

Viele Fehler entstehen nicht aus Unwissenheit, sondern weil kein konkretes Muster vorliegt. Deshalb hier ein durchgespieltes Beispiel für eine 500-ml-Flasche Holundersirup mit echtem Fruchtsaftanteil, wie er auf einem österreichischen oder deutschen Bauernhof typischerweise produziert wird.

Bezeichnung (Vorderseite)

Holundersirup (Fruchtsirup)

Voraussetzung: mindestens 35 % Holundersaft (gekeltert, nicht aus Blüten), mindestens 65 % lösliche Trockenmasse. Wer diese Werte erreicht, darf den Begriff „Fruchtsirup” als Ergänzung zur Bezeichnung verwenden. Wer darunter liegt, schreibt: „Getränkesirup mit Holundergeschmack”.

Nettofüllmenge (Vorderseite, neben oder unter der Bezeichnung)

500 ml

Ziffernhöhe mindestens 4 mm nach Fertigpackungsverordnung § 38. Die ml-Angabe ist bei Flüssigkeiten Standard.

Zutatenverzeichnis (Rückseite oder Seitenetikett)

Zutaten: Zucker, Wasser, Holundersaft 38 %, Zitronensäure (Säuerungsmittel)

Reihenfolge streng absteigend nach Gewichtsanteil im fertigen Erzeugnis. Zucker steht hier zuerst — das ist bei einem Sirup mit mehr als 60 % Zuckeranteil fast immer so. Die QUID-Angabe „38 %” steht direkt hinter der Zutat (hier: Holundersaft), weil Holunder in der Bezeichnung vorkommt. Zitronensäure bekommt ihren Klassennamen: „Säuerungsmittel”. Wird kein Konservierungsstoff verwendet, entfällt die Angabe.

QUID-Angabe

Die 38 % im Zutatenverzeichnis oben sind die QUID-Pflichtangabe nach Artikel 22 LMIV. Sie kann alternativ direkt bei der Bezeichnung stehen: „Holundersirup (Fruchtsirup, Holundersaft 38 %)”. Beide Positionen sind zulässig. Wie die Prozentzahl aus dem Rezept errechnet wird, erklärt der Artikel zur QUID-Berechnung mit Beispielen; das Werkzeug dafür ist der QUID-Berechner.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Mindestens haltbar bis: siehe Boden

oder direkt auf dem Etikett: „Mindestens haltbar bis: 06/2027”. Die Formulierung „Mindestens haltbar bis” ist bei Sirup korrekt; „Verbrauchsdatum” (für leicht verderbliche Waren) ist falsch und sollte nie verwendet werden.

Loskennzeichnung

L: 2406-A

Ein einfaches Code-System genügt — Datum, Charge oder beides. Die Loskennzeichnung ermöglicht eine Rückverfolgung bei Beanstandungen.

Hersteller / Inverkehrbringer

Hergestellt von: [Vorname Nachname], [Hofname], [Straße Nr.], [PLZ Ort], [Land]

Bei Direktvermarktung ist der Erzeuger gleichzeitig Inverkehrbringer. Kein Postfach, immer die ladungsfähige Anschrift.

Verwendungs- und Lagerhinweis (empfohlen)

Zum Verdünnen. 1 Teil Sirup auf 5–6 Teile Wasser. Nach dem Öffnen kühl lagern und innerhalb von 4 Wochen verbrauchen.

Keine gesetzliche Pflicht für den genauen Mischungshinweis — aber Artikel 9 LMIV verlangt alle Informationen, die eine sachgemäße Verwendung erst ermöglichen. Ein unverdünnt servierter Sirup kann als Irreführung gewertet werden.

Nährwerttabelle

Wer unter die Direktvermarkter-Ausnahme nach LMIV Anhang V Nr. 19 fällt (lokal, kleine Mengen, kein Onlineverkauf), kann die Tabelle weglassen. Wer online verkauft oder auf Märkten außerhalb des eigenen Hofeinzugsgebiets, muss sie abdrucken. Eine typische Tabelle für Holundersirup zeigt: Energie ca. 280–320 kcal/100 ml, Kohlenhydrate 65–75 g (davon Zucker 65–75 g), Fett 0 g, Eiweiß 0 g, Salz 0 g.

Das fertige Etikett dieser 500-ml-Flasche hält damit alle neun Pflichtangaben der LMIV ein. Wer den Überblick für alle Flaschengrößen und Schriftgrößen braucht, findet ihn im Artikel Flaschen-Etiketten selbst gestalten.


Häufige Fehler bei Sirup-Etiketten — und wie du sie vermeidest

Die Lebensmittelkontrolle beanstandet bei Hofladen-Sirupen immer wieder dieselben sechs Punkte. Wer sie kennt, räumt sie weg, bevor das Etikett auf die Flasche kommt.

Fehler 1: „Fruchtsirup” für Blütensirup

Holunderblütensirup als „Fruchtsirup” zu bezeichnen ist der häufigste Rechtsfehler bei Direktvermarktern. Blüten liefern keinen Fruchtsaft — der Begriff „Fruchtsirup” ist damit schlicht falsch und kann als Täuschung gewertet werden. Die korrekte Bezeichnung lautet „Holunderblütensirup” oder, wenn der Bezug klargestellt werden soll, „Sirup aus Holunderblüten”.

Fehler 2: QUID fehlt oder steht falsch

„Himbeersirup” ohne Prozentangabe — das ist fast jedes zweite selbstgemachte Sirup-Etikett, das auf Märkten kursiert. Die QUID-Pflicht aus Artikel 22 LMIV ist nicht optional. Sie wird ausgelöst, sobald die Zutat in der Bezeichnung vorkommt oder auf dem Etikett bildlich gezeigt wird (Fruchtfoto, Illustration). Die Angabe muss unmissverständlich der richtigen Zutat zugeordnet sein — „38 %” irgendwo auf dem Etikett ohne Bezug reicht nicht. Weitere Rechenbeispiele für verschiedene Sirupsorten stehen im Artikel zum Fruchtanteil und QUID bei Saft und Direktvermarktung.

Fehler 3: Zucker nicht an erster Stelle

Weil Zucker beim Konsumenten negativ besetzt ist, versuchen manche Hersteller, ihn an zweiter oder dritter Stelle zu tarnen — etwa indem Wasser und Saft zusammengezählt oder einzeln aufgeteilt werden. Das ist ein Kennzeichnungsfehler. Zucker steht, wenn er mengenmäßig dominiert, an erster Stelle. Punkt.

Fehler 4: Fehlendes oder falsches MHD-Format

„Best before 2027” oder „Haltbar bis 06.27” reicht nicht. Die LMIV schreibt die Formulierung „Mindestens haltbar bis” vor, gefolgt von Tag/Monat/Jahr (oder nur Monat/Jahr bei langer Haltbarkeit). Abkürzungen wie „MHD” oder englische Formulierungen sind bei deutschsprachigem Inverkehrbringen nicht zulässig.

Fehler 5: Loskennzeichnung vergessen

Die Loskennung ist eine der am meisten unterschätzten Pflichtangaben. Ohne sie ist eine gezielte Rückrufaktion bei einem Qualitätsproblem kaum möglich. Das System darf einfach sein — ein „L:” gefolgt von Datum und Chargennummer genügt — aber es muss vorhanden sein.

Fehler 6: Schrift zu klein

Auf schmalen Rundum-Etiketten für 250-ml-Flaschen wird der Platz schnell knapp. Pflichtangaben unter 1,2 mm x-Höhe (bei Etikettenfläche unter 80 cm² mindestens 0,9 mm) sind ein häufiger Beanstandungsgrund. Besonders die Nettofüllmenge auf der Sichtseite muss nach Fertigpackungsverordnung § 38 bei 500 ml mindestens 4 mm Ziffernhöhe erreichen. Wer das im Vorfeld prüfen will, nutzt den LMIV-Checker bevor er druckt.


Schritt für Schritt zum Sirup-Etikett

  1. Bezeichnung korrekt wählen (Fruchtsirup nur ab 35 % Fruchtsaft)
  2. Zutatenverzeichnis ordnen (Zucker zuerst)
  3. QUID setzen, wenn Frucht im Namen
  4. Füllmenge, MHD, Los, Hersteller ergänzen
  5. Verwendungs- und Nährwerthinweis prüfen

Wer entlang dieser Logik baut, übersteht die Marktkontrolle. Warum kostenlose Vorlagen genau hier Lücken lassen, steht im Avery-Vorlagen-Reality-Check. Die vollständige Pflichtliste für alle Lebensmittel liefert der Ratgeber Lebensmittel-Etiketten erstellen.

Wer das Sirup-Etikett direkt im Browser zusammenbauen und auf Vollständigkeit prüfen will: Der LMIV-Checker geht alle Pflichtfelder durch und zeigt, was noch fehlt.

Häufige Fragen

Muss ich auf meinem Holunderblütensirup Fruchtsirup schreiben?
Nein, das wäre sogar falsch. Holunderblüten liefern keinen Fruchtsaft, deshalb darf Blütensirup nicht Fruchtsirup heißen. Korrekt ist Holunderblütensirup oder Sirup mit Holunderblütengeschmack. Den Begriff Fruchtsirup darfst du nur bei echtem Fruchtsaftanteil verwenden.
Was kommt beim Sirup zuerst ins Zutatenverzeichnis?
Die Zutaten stehen in absteigender Gewichtsreihenfolge. Bei Sirup ist Zucker meist die größte Position und steht daher zuerst, gefolgt von Wasser und Fruchtsaft oder Blütenauszug. Zucker als zweite Zutat zu tarnen oder wegzulassen ist ein klassischer Kennzeichnungsfehler.
Muss ich den Fruchtanteil in Prozent angeben (QUID)?
Ja, wenn die Frucht in der Bezeichnung steht oder bildlich hervorgehoben ist. Bei Himbeersirup muss der Prozentanteil Himbeersaft angegeben werden, bei der Bezeichnung oder im Zutatenverzeichnis. Diese Mengenkennzeichnung nach Artikel 22 LMIV heißt QUID und wird oft vergessen.
Wann darf ich Sirup Fruchtsirup nennen?
Nach den Leitsätzen muss Fruchtsirup mindestens 35 Prozent Fruchtsaft und mindestens 65 Prozent lösliche Trockenmasse enthalten und ohne Konservierungs- und Farbstoffe auskommen. Wer weniger Fruchtsaft hat, nutzt eine beschreibende Bezeichnung wie Getränkesirup mit Himbeergeschmack.
Brauche ich Nährwerte auf dem Sirup-Etikett?
Grundsätzlich ja, aber für handwerklich in kleinen Mengen direkt vermarktete Erzeugnisse greift die Ausnahme nach LMIV Anhang V Nr. 19. Wer lokal und in kleinen Mengen am Hof verkauft, kann die Nährwerttabelle weglassen. Beim Online-Verkauf gilt die Ausnahme nicht.
Ist zum Verdünnen mit Wasser eine Pflichtangabe?
Es ist keine eigene Pflichtangabe, fällt aber unter die notwendigen Verwendungshinweise nach Artikel 9 LMIV, wenn das Produkt sonst falsch verwendet würde. In der Praxis ist ein Dosierhinweis wie 1 Teil Sirup auf 6 Teile Wasser stark empfohlen und schützt vor Irreführung.

Quellen

  1. VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) — konsolidierte Fassung (Art. 9, 13, 16, 22, Anhang V)
  2. Leitsätze für Fruchtsäfte und Fruchtnektar (BMLEH, Neufassung 2023)
  3. LGL Bayern — Fruchtsirupe: Begriffsbestimmung und Mindestgehalte
  4. Lebensmittelklarheit.de — Mengenkennzeichnung (QUID)
  5. Fertigpackungsverordnung (FPackV) § 38 — Schriftgröße Nennfüllmenge

Eigene Beobachtung: Beim Abgleich von Hof-Sirup-Etiketten (Holunderblüten- und Fruchtsirup auf Hofläden-Seiten und Direktvermarkter-Mustern, Mai 2026) ist der häufigste Bezeichnungsfehler, Holunderblütensirup als Fruchtsirup zu deklarieren - Blüten liefern aber keinen Fruchtsaft, weshalb der Begriff Fruchtsirup hier rechtswidrig ist. Zweithäufigster Fehler: Bei Himbeer- oder Holundersirup fehlt die QUID-Mengenangabe, obwohl die Frucht im Namen steht.

Verwandte Artikel

Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Vor Druckfreigabe einer neuen Etiketten-Serie empfehlen wir eine Prüfung durch deine zuständige Lebensmittelaufsicht oder einen Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Verordnungen: 26. Juni 2026.