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Käse-Etikett erstellen: Pflichtangaben für die Hofkäserei

Käse-Etikett Schritt für Schritt: Verkehrsbezeichnung, Fettgehaltsstufe, Rohmilch-Hinweis, MHD und Schriftgröße — alle LMIV-Pflichten kompakt erklärt.

Von Sascha Ardeleanu · ·

Auf ein Käse-Etikett gehören Verkehrsbezeichnung mit Fettgehaltsstufe, Zutatenverzeichnis mit hervorgehobenem Allergen Milch, bei Rohmilchkäse der Pflichthinweis „aus Rohmilch hergestellt”, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Nettofüllmenge, Loskennzeichnung und Name sowie Anschrift des Herstellers. Das sind die sieben Pflichtblöcke — wer einen davon vergisst, riskiert Beanstandung.

Käse fällt gleichzeitig unter die LMIV (VO (EU) 1169/2011) und unter die deutsche Käseverordnung (KäseV). Für österreichische Betriebe gilt zusätzlich der Österreichische Lebensmittelcodex, Kapitel B 32. Die LMIV-Grundpflichten sind in beiden Ländern identisch.

Dieser Artikel ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Für jede Pflichtangabe gibt es einen eigenen Detail-Ratgeber — die Links stehen jeweils direkt beim betreffenden Abschnitt.

Was auf ein Käse-Etikett gehört — die sieben Pflichtblöcke

Das Etikett muss enthalten:

  1. Verkehrsbezeichnung (Käsesorte + Fettgehaltsstufe oder Fett i. Tr.)
  2. Zutatenverzeichnis mit Allergen-Hervorhebung
  3. Rohmilch-Hinweis, sofern zutreffend
  4. Oberflächen- und Rindenbehandlung, sofern zutreffend
  5. Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  6. Nettofüllmenge, Loskennzeichnung, Hersteller-Adresse
  7. Nährwertdeklaration (mit Ausnahme für kleine Direktvermarkter)

Jeder dieser Punkte ist in den nachfolgenden Abschnitten erklärt.

Wie lautet die richtige Verkehrsbezeichnung beim Käse?

Die Verkehrsbezeichnung ist mehr als ein Produktname. Bei Käse-Standardsorten nach der Käseverordnung besteht sie aus zwei Teilen: der Sortenbezeichnung (z. B. „Camembert”, „Gouda”, „Frischkäse”) und entweder der Fettgehaltsstufe oder dem Fettgehalt in der Trockenmasse (Fett i. Tr. in %).

Beispiele für korrekte Verkehrsbezeichnungen:

  • „Gouda, Fettstufe” oder „Gouda 45 % Fett i. Tr.”
  • „Camembert de caractère, Vollfettstufe”
  • „Ziegenfrischkäse, Doppelrahmstufe”

Wichtig: Die Festigkeitsklasse (Hartkäse, Schnittkäse, halbfester Schnittkäse, Weichkäse, Frischkäse) gehört zur Einordnung und hilft Käufern bei der Orientierung — sie ersetzt aber nicht die Fettgehaltsstufe.

Wer eine nicht-standardisierte Sorte herstellt (also keinen Namen aus der KäseV-Anlage verwendet), muss ebenfalls die Fettgehaltsstufe oder den Fett-i.-Tr.-Wert nennen.

Alle Fettgehaltsstufen, Festigkeitsklassen und die Frage, welche Bezeichnungen Standardsorten sind, sind ausführlich erklärt im Ratgeber Tierart und Verkehrsbezeichnung beim Hofkäse.

Welche Angaben kommen ins Zutatenverzeichnis?

Das Zutatenverzeichnis listet alle Zutaten in absteigender Gewichtsreihenfolge. Beim Käse sind das typischerweise: Milch (mit Angabe der Tierart, sofern nicht Kuh), Lab oder mikrobielles Lab, Reifungskulturen, Salz. Bei behandelter Rinde kommt die Behandlung hinzu.

Das wichtigste Allergen beim Käse ist Milch. Es muss im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden — durch Fettdruck, Großschreibung oder eine andere deutlich erkennbare Abhebung. Die Formulierung lautet typischerweise „Milch” oder „Vollmilch (enthält Milch)”.

Wer Lab einsetzt, schreibt „Lab (mikrobielles Lab)” oder einfach „Lab”, je nach Art. Das Zutatenverzeichnis endet häufig mit „Salz” und dem Konservierungsmittel, falls eines verwendet wird.

Wann muss der Rohmilch-Hinweis aufs Etikett?

Immer dann, wenn der Käse aus nicht wärmebehandelter Milch hergestellt wurde. Der Pflichthinweis lautet exakt: „aus Rohmilch hergestellt”. Er muss im selben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung stehen.

Es gibt keinen Spielraum beim Wortlaut. „Rohmilchkäse” allein in der Bezeichnung reicht nicht als Ersatz — der Hinweis muss als gesonderte, klar lesbare Angabe vorhanden sein.

Warum das so wichtig ist: Rohmilchkäse birgt ein hygienisches Risiko für Risikogruppen (Schwangere, Kleinkinder, immungeschwächte Personen). Die Pflicht soll diese Gruppen warnen. Ein Vergessen des Hinweises ist deshalb kein kleiner Formfehler, sondern kann als Täuschung über gesundheitsrelevante Eigenschaften gewertet werden.

Alle Details zur Rohmilch-Pflicht, inklusive der Frage ob der Hinweis auch bei halbhartem Käse gilt, sind im Artikel Rohmilchkäse-Hinweis Pflicht erklärt.

Was gilt bei behandelter Rinde oder Oberfläche?

Käse mit einer behandelten Rinde oder Oberfläche muss das auf dem Etikett kenntlich machen. Zwei Fälle sind häufig:

Natamycin (E 235): Wer die Rinde mit Natamycin behandelt, muss angeben: „mit Konservierungsstoff E 235 (Natamycin) behandelt”. Die Rinde ist dann nicht zum Verzehr geeignet, was ebenfalls kenntlich gemacht werden sollte — z. B. mit dem Hinweis „Rinde nicht zum Verzehr geeignet”.

Sonstige Behandlungsmittel: Jede Oberflächen- oder Rindenbehandlung mit Konservierungsstoffen oder Bearbeitungshilfsstoffen ist kennzeichnungspflichtig. Wer mit Kräuterkruste oder anderen natürlichen Überzügen arbeitet, ohne konservierungsstoffhaltige Mittel zu verwenden, braucht diesen Hinweis nicht.

Wie wird das MHD oder Verbrauchsdatum beim Käse angegeben?

Beim Käse ist die Wahl zwischen MHD und Verbrauchsdatum produktabhängig:

  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) — „mindestens haltbar bis” — für lagerfähige Sorten wie Hartkäse, gereiften Schnittkäse, gereiftem Weichkäse.
  • Verbrauchsdatum — „verbrauchen bis” — für leicht verderbliche Sorten wie Frischkäse, Quark, frischen Mozzarella.

Das Verbrauchsdatum ist eine härtere Angabe. Nach Ablauf darf das Produkt weder verkauft noch abgegeben werden. Beim MHD kann ein Produkt nach dem Datum noch genießbar sein — aber das liegt dann in der Einschätzung des Verbrauchers.

Wann welches Datum gilt, hängt von der Käsekategorie und der Hygiene-Praxis im Betrieb ab. Eine ausführliche Erklärung, welche Reifezeiten welche Datumsform verlangen, findet sich im Ratgeber Käsereife und MHD in der Hofkäserei.

Welche Angaben zur Füllmenge, Los und Hersteller sind nötig?

Nettofüllmenge: Bei verpacktem Käse in Gramm oder Kilogramm angeben. Bei Käse, der im Wasser oder in Lake liegt, gilt die Abtropfmasse. Die Ziffernhöhe richtet sich nach der Fertigpackungsverordnung: Unter 200 g mindestens 2 mm Ziffernhöhe, bei 200 g bis 1 kg mindestens 3 mm.

Loskennzeichnung: Ein „L” gefolgt von einem internen Code (z. B. Chargennummer oder Abfülldatum). Ermöglicht im Rückruffall die genaue Eingrenzung des betroffenen Käses. Pflicht auch bei kleinen Betrieben.

Hersteller-Adresse: Name und vollständige Anschrift des Lebensmittelunternehmers. Bei österreichischen Betrieben reicht der Firmenname plus Ort — eine vollständige Straßenadresse ist technisch nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

Wann ist die Nährwerttabelle Pflicht?

Grundsätzlich schreibt die LMIV eine Nährwertdeklaration vor. Für handwerklich hergestellte, in kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher abgegebene Produkte gibt es jedoch die Ausnahme nach Anhang V Nr. 19 der LMIV. Wer seinen Käse lokal auf dem Wochenmarkt oder im eigenen Hofladen verkauft, kann die Nährwerttabelle weglassen.

Diese Ausnahme gilt nicht beim Versand oder beim Verkauf über einen Webshop. Dort ist die vollständige Nährwertdeklaration Pflicht. Wer online verkauft, braucht also entweder eine Laboranalyse oder zuverlässige Berechnungswerte für Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

Welche Schriftgröße gilt auf dem Käse-Etikett?

Alle Pflichtangaben müssen mindestens 1,2 mm x-Höhe haben (gemessen am Kleinbuchstaben, nicht an Großbuchstaben). Bei sehr kleinen Etiketten unter 80 cm² gilt die reduzierte Mindestgröße von 0,9 mm x-Höhe.

Die x-Höhe ist nicht die Versalhöhe — sie ist die Höhe eines kleinen „x” in der verwendeten Schrift. Das ist oft deutlich kleiner als man denkt. Wer unsicher ist, druckt einen Testbogen aus und misst nach.

Den Schriftgrößen-Tester gibt es auch direkt im Hofwerk-Tool: Dort wird beim Gestalten des Etiketts automatisch geprüft, ob alle Pflichtfelder die Mindestgröße einhalten.

Käse-Etikett erstellen — Schritt für Schritt

Mit diesen Schritten kommt man vom leeren Entwurf zum druckfertigen Käse-Etikett:

Schritt 1 — Verkehrsbezeichnung festlegen. Käsesorte bestimmen, Fettgehaltsstufe oder Fett-i.-Tr.-Wert in Prozent ergänzen. Bei Ziegen- oder Schafmilch Tierart direkt in die Bezeichnung aufnehmen.

Schritt 2 — Zutatenverzeichnis aufbauen. Alle Zutaten in absteigender Gewichtsreihenfolge aufführen. Milch als Allergen fett setzen. Rindenbehandlung oder Konservierungsstoffe kenntlich machen.

Schritt 3 — Rohmilch prüfen. Stammt der Käse aus Rohmilch, muss der Hinweis „aus Rohmilch hergestellt” direkt bei der Verkehrsbezeichnung stehen.

Schritt 4 — MHD oder Verbrauchsdatum wählen. Bei Frischkäse immer Verbrauchsdatum. Bei gereiften Sorten prüfen, ob MHD ausreicht oder ob die Verderblichkeit ein Verbrauchsdatum erfordert.

Schritt 5 — Füllmenge, Los, Adresse ergänzen. Nettofüllmenge in g oder kg, Loskennzeichnung mit „L”, vollständige Hersteller-Adresse.

Schritt 6 — Schriftgröße prüfen. Alle Pflichtangaben auf 1,2 mm x-Höhe kontrollieren. Kleinstetiketten unter 80 cm² dürfen auf 0,9 mm gehen.

Schritt 7 — Nährwert klären. Lokal und direkt? Ausnahme prüfen. Online-Verkauf? Nährwertdeklaration ist Pflicht.

Der LMIV-Checker führt alle Pflichtfelder als Checkliste durch und gibt Hinweis, sobald eine Angabe fehlt oder zu klein ist.

Die häufigsten Fehler beim Käse-Etikett

Fettgehaltsstufe fehlt. Häufigster Beanstandungsgrund. „Gouda” allein ist keine vollständige Verkehrsbezeichnung — „Gouda, Fettstufe” oder „Gouda 45 % Fett i. Tr.” schon.

Kein Rohmilch-Hinweis. Wer Rohmilchkäse herstellt und diesen Hinweis vergisst, riskiert nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern haftet im Schadensfall stärker.

Tierart fehlt bei Ziegen- oder Schafkäse. Ein allgemeines „Frischkäse” ohne Tierartnennung ist bei Ziegen- oder Schafmilch irreführend. Die Tierart gehört in die Verkehrsbezeichnung.

Allergen Milch nicht hervorgehoben. Das Zutatenverzeichnis braucht eine sichtbare Abhebung — Fettdruck ist das Einfachste.

Rinden-Hinweis fehlt bei behandelter Oberfläche. Wer Natamycin einsetzt, muss das angeben. Fehlt der Hinweis und wird der Käse mit Rinde verzehrt, ist das ein Hygieneproblem.

Eine vollständige Übersicht aller Pflichtangaben für verpackten Käse mit Quellenangaben findet sich im Ratgeber Pflichtangaben Käse Direktvermarkter.

Käse-Klassen und Festigkeit — was gehört noch aufs Etikett?

Die Festigkeitsklasse (Hartkäse, Schnittkäse, halbfester Schnittkäse, Weichkäse, Frischkäse) ist kein eigenständiges Pflichtfeld — sie ist Teil der Einordnung und hilft, die richtige Verkehrsbezeichnung zu finden. Sie kann auf dem Etikett stehen, muss aber nicht separat ausgewiesen werden, wenn die Sortenbezeichnung sie bereits impliziert.

Was die Festigkeitsklassen voneinander unterscheidet, welche Wassergehalte die Grenzen setzen und was das für die Lagerung bedeutet, ist im Detail erklärt im Ratgeber Käse-Klassen und Festigkeit für die Hofkäserei.

Käse-Etikett mit Hofwerk gestalten

Das Hofwerk-Etikett-Tool enthält einen Käse-Modul mit allen sieben Pflichtblöcken als strukturierte Eingabefelder. Wer die Felder ausfüllt, bekommt ein druckfertiges Etikett — inklusive korrekter Reihenfolge der Angaben, automatischem Allergen-Highlighting und Schriftgrößen-Prüfung.

Der LMIV-Checker zeigt dabei live an, ob alle Pflichtangaben vollständig sind. Rohmilch-Hinweis und Rinden-Behandlung sind als separate Checkboxen angelegt — so fällt keiner der kritischen Punkte durch. Den Schriftgrößen-Tester nutzen, um vor dem Drucken sicherzugehen.

Wer neben Käse auch andere Milchprodukte oder Honig etikettiert, findet im Artikel Pflichtangaben Käse Direktvermarkter den vollständigen, quellengestützten Überblick für alle Käsesorten.

Was gilt beim Verkauf auf Wochenmärkten?

Auf dem Wochenmarkt gelten grundsätzlich dieselben Pflichten wie beim Hofladen-Verkauf. Die wichtigsten Punkte in der Praxis:

Lose Ware am Marktstand: Wer Käse offen anbietet und erst an der Theke abwiegt und einschlägt, gilt als unverpackt oder lose. Hier gelten reduzierte Kennzeichnungspflichten — eine gut lesbare Schautafel mit Bezeichnung, Tierart und Allergen Milch reicht. Die Fettgehaltsstufe sollte trotzdem sichtbar sein, um Rückfragen zu vermeiden.

Vorverpackt für den Verkauf: Wer den Käse vorher portioniert und in Folie oder Schachteln einschlägt, stellt eine Fertigpackung her. Dann gelten alle oben genannten LMIV-Pflichten vollständig — auch auf dem Marktstand. Das ist die häufigere Situation bei Schnitt- und Hartkäse.

Marktstand mit Selbstbedienung: Liegt der Käse vorverpackt im SB-Korb, braucht jede Packung ein vollständiges Etikett. Eine Tafel am Stand ersetzt das Einzel-Etikett nicht.

Wie unterscheidet sich AT von DE bei der Käse-Kennzeichnung?

Die LMIV gilt EU-weit, die Grundpflichten sind deshalb in Deutschland und Österreich identisch. Es gibt aber länderspezifische Ergänzungen:

Deutschland: Die Käseverordnung (KäseV) definiert die Standardsorten und Fettgehaltsstufen verbindlich. Betriebe, die Standardsorten herstellen, müssen die dort festgelegten Bezeichnungen und Fettgehaltsstufen verwenden. Nichtstandard-Käse kann freier benannt werden, muss aber eine beschreibende Bezeichnung tragen.

Österreich: Der Österreichische Lebensmittelcodex, Kapitel B 32, regelt Milch und Milchprodukte. Die Anforderungen sind weitgehend deckungsgleich mit der deutschen KäseV. Österreichische Betriebe, die nach Deutschland verkaufen, müssen die KäseV einhalten — und umgekehrt.

Für Direktvermarkter, die nur lokal in einem Land verkaufen, ist dieser Unterschied meist nicht relevant. Wer auf Messen oder über Versand in beide Länder liefert, sollte aber beide Regelwerke kennen.

Etikett-Größe: Was passt auf kleine Käse-Verpackungen?

Bei sehr kleinen Verpackungen — etwa Einzelportionen von 50 bis 80 g — kann es eng werden. Die Lösung ist keine kleinere Schrift, sondern eine andere Etiketten-Form:

  • Banderole: Wickelt sich um den Käse, nutzt die gesamte Breite. Gut für Zylinder-Formen.
  • Klappkarte: Steht oben auf der Schachtel, bietet vorn und hinten Platz.
  • Beipackzettel: Liegt in der Verpackung, trägt alle Pflichtangaben. Rechtlich zulässig, solange er dauerhaft der Ware beiliegt und die Angaben vor dem Kauf zugänglich sind.

Die Mindestschriftgröße von 0,9 mm x-Höhe gilt bei Etiketten unter 80 cm². Darunter gibt es keine weitere Reduzierung — wer noch kleinere Schrift braucht, muss über das Etikett-Format nachdenken, nicht über die Schrift.

Häufige Fragen

Was muss auf ein Käse-Etikett?
Pflicht sind: Verkehrsbezeichnung mit Fettgehaltsstufe oder Fett i. Tr., Zutatenverzeichnis mit Allergen Milch hervorgehoben, bei Rohmilch der Hinweis „aus Rohmilch hergestellt", MHD oder Verbrauchsdatum, Nettofüllmenge, Loskennzeichnung sowie Name und Anschrift des Herstellers.
Muss die Fettgehaltsstufe auf dem Käse-Etikett stehen?
Ja. Bei Standardsorten nach der Käseverordnung muss entweder die Fettgehaltsstufe (z. B. „Vollfettstufe") oder der Fettgehalt in der Trockenmasse in Prozent (Fett i. Tr.) angegeben werden. Fehlt beides, ist die Verkehrsbezeichnung unvollständig.
Brauche ich bei Rohmilchkäse einen besonderen Hinweis?
Ja. Der genaue Wortlaut ist Pflicht: „aus Rohmilch hergestellt". Er muss im Sichtfeld der Verkehrsbezeichnung stehen. Fehlt er, ist das ein schwerwiegender Kennzeichnungsfehler — bei Rohmilch geht es um ein echtes Verbraucherrisiko.
Gilt bei Ziegenkäse oder Schafkäse eine besondere Kennzeichnungspflicht?
Ja. Stammt der Käse nicht von Kühen, muss die Tierart genannt werden. Üblich sind „Ziegenfrischkäse" oder „Schafkäse" direkt in der Verkehrsbezeichnung. Ein allgemeines „Frischkäse" ohne Tierartangabe wäre bei Ziegen- oder Schafmilch irreführend.
Darf ich die Nährwerttabelle auf meinem Hofkäse weglassen?
Für handwerklich in kleinen Mengen direkt vermarktete Produkte greift die Ausnahme nach LMIV Anhang V Nr. 19. Wer lokal verkauft, kann die Nährwerttabelle weglassen. Im Online-Handel gilt die Ausnahme nicht — dort ist die Nährwertdeklaration Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum beim Käse?
Das MHD gilt für lagerfähigere Sorten: „mindestens haltbar bis". Das Verbrauchsdatum — „verbrauchen bis" — ist bei leicht verderblichem Käse Pflicht, etwa bei Frischkäse. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Produkt nicht mehr verkauft werden.

Quellen

  1. VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) — konsolidiert
  2. Käseverordnung (KäseV) — gesetze-im-internet.de
  3. BVL — Kennzeichnung von Lebensmitteln / Milcherzeugnisse
  4. LfL Bayern — Lebensmittelkennzeichnung Direktvermarkter
  5. Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex), Kapitel B 32 Milch und Milchprodukte

Eigene Beobachtung: Beim Durchsehen von Hofkäserei-Etiketten (Märkte, Direktvermarkter-Webseiten, AT und DE, Juni 2026) fehlen auf mehr als der Hälfte die Fettgehaltsstufe in der Verkehrsbezeichnung und der Rohmilch-Hinweis — zwei der häufigsten Beanstandungsgründe bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Vor Druckfreigabe einer neuen Etiketten-Serie empfehlen wir eine Prüfung durch deine zuständige Lebensmittelaufsicht oder einen Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Verordnungen: 25. Juni 2026.